Förderung von Festanstellungen in der Kindertagespflege wird fortgesetzt

Erzieherin und Kinder in einer Kita beim Anziehen. Bildnachweis: Meike Gronau
Kindertagespflege stärken © Bildnachweis: Meike Gronau
Die Förderung der Personalausgaben in der Kindertagesbetreuung wird ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2015 mit nochmals drei Millionen Euro fortgesetzt. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig unterstützt damit auch weiterhin die Festanstellung in der Kindertagespflege: "Eine gute Kinderbetreuung ist der Schlüssel, um Familien den Rücken zu stärken. Dabei spielt die Kindertagespflege als besonders flexible und familiennahe Betreuungsform eine zentrale Rolle. Wir müssen sie aber noch attraktiver machen und die Qualifizierung der Tagesmütter und Tagesväter weiterentwickeln. Festanstellungsverhältnisse bieten Tagespflegepersonen mehr finanzielle Sicherheit und eine bessere soziale Absicherung im Krankheitsfall oder bei Urlaub. Und aus Sicht der Familien sind Festanstellungen auf Dauer verlässlicher", betonte Manuela Schwesig. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend spricht sich dafür aus, dass die Kindertagespflege eine anerkannte und angemessen vergütete erzieherische Erwerbstätigkeit werden muss.

Förderung ist Teil des Aktionsprogramms Kindertagespflege

Die bisher geförderten Projekte haben maßgeblich dazu beigetragen, dass Träger zunehmend Tagesmütter und Tagesväter fest anstellen und damit die Tagespflege quantitativ und qualitativ weiter ausbauen.

Die Förderung von Festanstellungen ist Teil des Aktionsprogramms Kindertagespflege, mit dem das Bundesfamilienministerium den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützt. Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein bei der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Gleichzeitigt trägt der Ausbau der Kindertagesbetreuung zur gleichberechtigten Teilhabe beider Elternteile, insbesondere aber von Frauen, am Arbeitsmarkt bei.

Bund gewährt Zuschüsse zu den Personalausgaben

Das Bundesprogramm gewährt Zuschüsse zu den Personalausgaben in Höhe von maximal 50 Prozent des Arbeitgeber-Brutto, wenn Tagespflegepersonen nach TVöD SuE mindestens nach Gruppe S 2 angestellt werden, die eine Mindestqualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum oder vergleichbaren Curricula und eine gültige Pflegeerlaubnis nachweisen.

Der Anstellungsträger kooperiert mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der das Modell zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen unterstützt und in die kommunale Jugendhilfeplanung integriert.