Förderung ist Teil des Aktionsprogramms Kindertagespflege
Die bisher geförderten Projekte haben maßgeblich dazu beigetragen, dass Träger zunehmend Tagesmütter und Tagesväter fest anstellen und damit die Tagespflege quantitativ und qualitativ weiter ausbauen.
Die Förderung von Festanstellungen ist Teil des Aktionsprogramms Kindertagespflege, mit dem das Bundesfamilienministerium den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützt. Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein bei der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Gleichzeitigt trägt der Ausbau der Kindertagesbetreuung zur gleichberechtigten Teilhabe beider Elternteile, insbesondere aber von Frauen, am Arbeitsmarkt bei.
Bund gewährt Zuschüsse zu den Personalausgaben
Das Bundesprogramm gewährt Zuschüsse zu den Personalausgaben in Höhe von maximal 50 Prozent des Arbeitgeber-Brutto, wenn Tagespflegepersonen nach TVöD SuE mindestens nach Gruppe S 2 angestellt werden, die eine Mindestqualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten nach dem DJI-Curriculum oder vergleichbaren Curricula und eine gültige Pflegeerlaubnis nachweisen.
Der Anstellungsträger kooperiert mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der das Modell zur Festanstellung von Kindertagespflegepersonen unterstützt und in die kommunale Jugendhilfeplanung integriert.