Förderung Förderung der Gedenkstättenfahrten von jungen Menschen aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans

Die Aufrechterhaltung der Erinnerungskultur an den Holocaust bei nachfolgenden Generationen ist unerlässlich und ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Um Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Lernerfahrung an Gedenkstätten für die Opfer von NS-Verbrechen zu ermöglichen, insbesondere in den NS-Konzentrations- und Vernichtungslagern, werden Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan bereitgestellt. Damit fördert das Bundesfamilienministerium unilaterale Gedenkstättenfahrten, die außerhalb von Schule und Studium organisiert und durchgeführt werden. Die Mittel aus dem KJP leitet das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk gGmbH (IBB) als Zentralstelle an antragstellende Organisationen weiter. Anträge sind daher direkt beim IBB zu stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des IBB.

Internationale Bildungs- und Begegnungswerk gGmbH

Das IBB ist eine als gemeinnützig anerkannte Organisation mit Sitz in Dortmund. Es unterstützt und fördert die internationale Kooperation von gesellschaftlich engagierten Menschen.