Hilfe bei Kinderwunsch Finanzielle Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare jetzt auch in Bayern

Bayern ist als zehntes Bundesland der Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" beigetreten. Ab 1. November können in dem Freistaat lebende, verheiratete und unverheiratete heterosexuelle Paare eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie reproduktionsmedizinische Behandlungen in Anspruch nehmen. Dafür hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Dr. Franziska Giffey:

"Jeder kann sich vorstellen, wie groß die Verzweiflung sein muss, wenn sich ein Paar sehnlichst ein Kind wünscht und wenn dies einfach nicht klappen will. Deshalb ist es wichtig, dass wir ungewollt kinderlosen Paaren mehr Unterstützung anbieten und ihnen zugleich Mut machen: Kinderlosigkeit ist kein Makel, Kinderlosigkeit ist kein Tabu. Ich freue mich sehr, dass sich jetzt auch Bayern entschlossen hat, unserer Initiative beizutreten, um gemeinsam mit dem Bund Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei den Behandlungskosten zu entlasten. Schon körperlich und emotional ist eine solche Behandlung eine große Herausforderung. Daher sollten diese Paare nicht noch zusätzlich die hohen Kosten für die Kinderwunschbehandlungen alleine schultern. Wir können nicht garantieren, dass der Kinderwunsch so in Erfüllung gehen wird, aber wir können zumindest die finanzielle Belastung abmildern.“

Förderung in Bayern

Der Bund und der Freistaat Bayern gewähren heterosexuellen Paaren, die sich zur Erfüllung ihres Kinderwunsches einer Behandlung nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) unterziehen müssen, künftig im ersten bis vierten Behandlungszyklus einen Behandlungskostenzuschuss. Dieser umfasst bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils nach Abrechnung mit den Krankenkassen beziehungsweise den Beihilfestellen.

Der Zuschuss beträgt bei der ersten bis zur dritten Behandlung bis zu 800 Euro (IVF) beziehungsweise 900 Euro (ICSI) und bei der vierten Behandlung bis zu 1600 Euro (IVF) beziehungsweise 1800 Euro (ICSI). Die Kinderwunschbehandlung kann in Bayern oder einem angrenzenden deutschen Bundesland durchgeführt werden. Weitere Informationen zur Förderung in Bayern und zu den Voraussetzungen finden sich auf der Internetseite der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales. Dort können auch die Antragsunterlagen heruntergeladen werden.

In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen.

Erklärvideo: Ungewollte Kinderlosigkeit

Zehn Bundesländer beteiligen sich

Neben Bayern beteiligen sich bereits die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative.

Dr. Franziska Giffey:

"Eine gute Familienpolitik muss auch jene Paare unterstützen, die gerne eine Familie gründen möchten, aber auf natürlichem Wege keine eigenen Kinder bekommen können. In dieser Legislaturperiode konnten wir bislang vier neue Förderkooperationen abschließen. Mit Rheinland-Pfalz wird im nächsten Jahr ein weiteres Land hinzukommen. Ich werbe nachdrücklich dafür, dass sich auch die verbliebenen Länder unserer Initiative anschließen, damit betroffene Paare in ganz Deutschland von den Bundes- und Landeszuschüssen profitieren können."

Informationsportal Kinderwunsch

Bund und Länder stellen die finanziellen Mittel gemeinsam bereit. Je nach Bundesland variieren die Bedingungen und die Höhe der finanziellen Hilfen. Auf der Website "Informationsportal Kinderwunsch" können Paare schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in ihrem Bundesland in Anspruch nehmen können.