Kinderwunschbehandlung Finanzielle Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare in Rheinland-Pfalz

Eine Gesprächssituation mit einer Frau und einem Paar
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Rheinland-Pfalz hat sich als elftes Bundesland der Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" des Bundesfamilienministeriums angeschlossen. Ab dem 1. März können Paare mit Kinderwunsch, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für eine Kinderwunschbehandlung durch Bund und Land stellen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:

"Als Bundesfamilienministerin setze ich mich dafür ein, dass der sehnliche Wunsch von Paaren nach einem eigenen Kind für möglichst viele in Erfüllung gehen kann. Mit der Bundesinitiative unterstützen wir ungewollt kinderlose Paare und entlasten sie bei den Behandlungskosten. Denn die Aufwendungen für eine Kinderwunschbehandlung können schnell in die Tausende Euro gehen. Mit dem Beitritt von Rheinland-Pfalz als elftes Bundesland zu unserer Initiative, kann nun noch mehr Paaren bei den finanziellen Herausforderungen geholfen werden. Jedoch sollten diejenigen, die gerne eine Familie gründen möchten, bei denen es aber auf natürlichem Wege nicht klappen will, in ganz Deutschland unterstützt werden. Daher mache ich mich weiterhin dafür stark, dass die verbliebenen Bundesländer unserer Initiative beitreten."

Gemeinsame Förderung durch Bund und Land

Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz gewähren heterosexuellen Paaren, die sich zur Erfüllung ihres Kinderwunsches einer Behandlung nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) oder Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) unterziehen müssen, fortan für den ersten bis vierten Behandlungszyklus einen Zuschuss - in Höhe von bis zu 50 Prozent des nach Abrechnung mit den Krankenkassen beziehungsweise den Beihilfestellen verbleibenden Eigenanteils an den Kosten der Behandlung. Der Zuschuss, den Bund und Land jeweils hälftig finanzieren, beträgt bei der ersten bis zur dritten Behandlung bis zu 800 Euro (IVF) beziehungsweise 900 Euro (ICSI) und bei der vierten Behandlung bis zu 1600 Euro (IVF) beziehungsweise 1800 Euro (ICSI).

Förderung auch für gleichgeschlechtliche Frauenpaare

Rheinland-Pfalz wird als erstes Bundesland auch gleichgeschlechtliche Frauenpaare fördern, wenn eine medizinischen Indikation vorliegt, welche eine IVF oder ICSI für die Erfüllung ihres Kinderwunsches nötig macht. Dieser Zuschuss wird ausschließlich aus Landesmitteln finanziert.

Neben Rheinland-Pfalz beteiligen sich bereits die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative.

Allein in dieser Legislaturperiode haben sich bereits fünf weitere Bundesländer der Förderkooperation angeschlossen. Das Saarland und Bremen beabsichtigen in naher Zukunft ebenfalls den Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung.  

Das Antragsformular sowie Informationen zu den Fördervoraussetzungen in Rheinland-Pfalz sind hier abrufbar.

Informationsportal Kinderwunsch

Bund und Länder stellen die finanziellen Mittel gemeinsam bereit. Je nach Bundesland variieren die Bedingungen und die Höhe der finanziellen Hilfen. Auf der Website "Informationsportal Kinderwunsch" können Paare schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in ihrem Bundesland in Anspruch nehmen können.

Ungewollt Kinderlose Paare in Deutschland

In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Beinahe jedes zehnte Paar benötigt für die Erfüllung seines Kinderwunsches die Unterstützung der modernen Reproduktionsmedizin.

Wie es den von ungewollter Kinderlosigkeit in Deutschland betroffenen Paaren geht und welche Hilfs- und Unterstützungsangebote sie sich wünschen, zeigt die vom Bundesfamilienministerium im September 2020 veröffentlichte Studie "Ungewollte Kinderlosigkeit 2020 - Leiden - Hemmungen - Lösungen".