Pflegeausbildung Fachkommission nach erfolgreicher Amtszeit verabschiedet

Gruppenfoto mit Sven Lehmann, Karl Lauterbach und den Mitgliedern der Fachkommission
Der Parlamentarische Staatssekretär Sven Lehmann mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Claudia Moll und Mitgliedern der Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz© Thomas Ecke

Am 14. November hat der Parlamentarische Staatssekretär Sven Lehmann gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Claudia Moll, die ehrenamtliche Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz nach fünfjähriger Tätigkeit feierlich verabschiedet. Die Veranstaltung fand im Dienstgebäude des Bundesministeriums für Gesundheit in Berlin statt. 

Sven Lehmann: "Die Mitglieder der Fachkommission haben mit ihrem außergewöhnlichen Engagement und ihrer Expertise in den letzten fünf Jahren einen zentralen Beitrag zum Gelingen der neuen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz geleistet. Die erarbeiteten Rahmenlehr- und Ausbildungspläne bilden den Grundstein für eine einheitliche und hochwertige Pflegeausbildung in Deutschland. Für ihren Einsatz und ihr ehrenamtliches Engagement möchte ich mich im Namen des Bundesfamilienministeriums bei allen Mitgliedern herzlich bedanken."

Aktualisierte Ausbildungspläne veröffentlicht

Im Rahmen der Veranstaltung wurden auch die aktualisierten Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz übergeben. Die Übergabe erfolgte durch die Vorsitzende der Fachkommission, Prof. Gertrud Hundenborn und die stellvertretende Vorsitzende, Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck. Die aktualisierte Fassung enthält überarbeitete Ausbildungspläne für Praxisanleitende und Ausbildungskoordinierende mit konkreten Beispielen und Empfehlungen. Sie ist auf der Website des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) veröffentlicht.

Die Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz

Die Fachkommission wurde von Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerium für die Dauer von fünf Jahren berufen. Sie bestand zuletzt aus neun ehrenamtlich tätigen Expertinnen und Experten aus den verschiedenen Versorgungsbereichen der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege. Zu den wichtigen gesetzlichen Aufgaben der Fachkommission gehört unter anderem die Erarbeitung der Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die 2020 neu eingeführte generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz.