Frauen vor Gewalt schützen Fachgremium überprüft Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die GREVIO-Delegation im Bundesfamilienministerium im Gespräch mit Juliane Seifert
Juliane Seifert (Bildmitte) im Gespräch mit der GREVIO-Delegation© BMFSFJ

Vom 6. bis zum 10. September ist ein unabhängiges Fachgremium des Europarats, GREVIO (group of experts on action against violence), in Deutschland zu Gast. Ziel des Besuchs ist es, zu prüfen, ob und wie das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention, hier umgesetzt wird. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen und sie davor zu schützen. Die GREVIO-Delegation wird mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, der Landesregierungen Bayerns, Brandenburgs, Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens, der Berliner Staatsanwaltschaft sowie der Zivilgesellschaft Gespräche führen.

Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesfrauenministerium, würdigte die Bedeutung des Überprüfungsverfahrens bei der Auftaktveranstaltung:

"Deutschland hat sich zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt verpflichtet. GREVIO leistet dabei einen wichtigen Beitrag, um die europaweite Umsetzung zu beobachten und damit für internationale Vergleichbarkeit zu sorgen. Die Berichte, die GREVIO veröffentlicht, liefern uns eine wertvolle Grundlage für politische Entscheidungen. Denn in ihnen werden gute Beispiele dargestellt und wichtige Empfehlungen für die Weiterentwicklung ausgesprochen."

Gremium legt Bericht über die Umsetzung vor

Deutschland hat am 11. Mai 2011 mit anderen Mitgliedstaaten des Europarats die Istanbul-Konvention unterzeichnet. Sie ist am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Mit der Ratifizierung verpflichtet sich Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten.

Alle fünf Jahre überprüft GREVIO, ob die Verpflichtungen aus der Konvention eingehalten werden. Im ersten Schritt des Monitoringverfahrens reichte Deutschland am 1. September 2020 einen offiziellen Staatenbericht beim Europarat ein. Der zweite Schritt ist nun der Besuch der GREVIO-Delegation. Sie wird ihren Bericht im September 2022 veröffentlichen.