Abschlussbericht Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten Benachteiligten ist ein Erfolg

Frau mit Kind
Die neuen Modellprojekte bieten Menschen, die aus der Prostitution umsteigen wollen, individuelle und kontinuierliche Beratungs- und Unterstützungsangebote© BMFSFJ

Die Einführung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) in Deutschland ist ein Erfolg. Das geht aus einem umfassenden Abschlussbericht hervor, der am 7. Oktober veröffentlicht wurde.

Im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds unterstützen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesfamilienministerium und die Europäische Union wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen sowie neu zugewanderte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, darunter Eltern und ihre Kinder bis sieben Jahre, mit einem Gesamtetat von rund 93 Millionen Euro für den Zeitraum von 2014 bis 2020. Beide Gruppen haben es schwer, den Zugang zu Hilfsangeboten wie beispielsweise Migrationsberatungsstellen, Gesundheitsdiensten oder Wohnungslosenhilfeeinrichtungen zu finden, um ihre Lebenssituation zu verbessern. Die Kinder der betroffenen Familien müssen besonders gefördert werden, betonte Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium.

Juliane Seifert:

"Insbesondere der Zugang neu zugewanderter Kinder zu Angeboten der frühen Bildung liegt uns sehr am Herzen. Denn dadurch schaffen wir die Voraussetzung für eine gelingende Integration, damit es jedes Kind packt."

Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

"Die Beraterinnen und Berater der Projekte aus dem Europäischen Hilfsfonds sprechen die am stärksten benachteiligten Menschen an und öffnen ihnen die Türen zu den vorhandenen Hilfsangeboten in Deutschland. In vier Jahren haben sie etwa 150.000 Menschen beraten. Das ist ein eindrucksvoller Beleg für das hohe Engagement aller, die in diesen Projekten arbeiten."

Brückenfunktion der Beraterinnen und Berater

Im Zeitraum von Dezember 2015 bis zum Stichtag 19. Dezember 2019 wurden laut Evaluationsbericht über 150.000 Menschen erreicht und beraten. Das für den gesamten Programmplanungszeitraum angestrebte Ziel, rund 80.000 Personen zu beraten, wurde damit weit übertroffen. Bei Bedarf wurden die Hilfesuchenden von den Beraterinnen und Beratern zu lokal beziehungsweise regional vorhandenen Hilfsangeboten begleitet. Die EHAP-Beraterinnen und -Berater übernahmen dabei eine Brückenfunktion zwischen den Zielgruppen und den bestehenden Angeboten. Dieser Ansatz war in über 80 Prozent der Beratungen erfolgreich. Das heißt, den EHAP-Beraterinnen und -Beratern ist es gelungen, die Menschen auch tatsächlich an bestehende Beratungs- und Hilfsangebote zu vermitteln. Laut Abschlussbericht wurden bis zum Stichtag beispielsweise fast 11.500 zugewanderte Kinder unter sieben Jahre an entsprechende Angebote herangeführt und etwa in eine Kita integriert. Insgesamt wurden bundesweit 151 Projekte gefördert. Bis Ende 2020 laufen noch 67 EHAP-Projekte der zweiten Förderrunde 2019/2020.

Über die Evaluation hinaus enthält der Abschlussbericht viele Anregungen und Empfehlungen, um die Hilfen zu verbessern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales greift einige Empfehlungen bereits auf.

Dr. Rolf Schmachtenberg:

"Derzeit verlängern wir 45 Projekte bis 30. Juni 2022, damit der EHAP-Ansatz in kommunalen Strukturen zur Armutsbekämpfung verankert werden kann. Damit wird ein Wissenstransfer und die Weiterentwicklung des EHAP als EHAP+ in der nächsten Förderperiode 2021 bis 2027 sichergestellt."