Förderung transnationaler Zusammenarbeit
Innerhalb des Programms "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft" fördert die Europäische Kommission unter anderem solche Organisationen, die gegen sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorgehen. Vor allem der Auf- und Ausbau multidisziplinärer Netze für die Zusammenarbeit zwischen Organisationen, der Austausch von Informationen und bewährten Praktiken sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit steht im Fokus der Förderung. Das Programm sieht außerdem transnationale Kooperationsnetze vor, Organisationen aus verschiedenen Mitgliedstaaten sollen bei Projekten daher grenzüberschreitend zusammenarbeiten.
"Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft"
Das Programm "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft" soll zur Weiterentwicklung eines Raums beitragen, in dem die Gleichstellung und die im EU-Vertrag, der Grundrechtecharta und den internationalen Menschenrechtskonventionen verankerten Rechte von Menschen gefördert und geschützt werden. Es ist 2014 gestartet und läuft noch bis zum Jahr 2020.
Weitere Förderschwerpunkte sind neben der Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, Frauen und Risikogruppen zum Beispiel die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Homophobie und anderen Formen der Intoleranz, die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie der Gleichstellung von Frauen und Männern und des Gender Mainstreaming. Von 2000 bis 2013 wurden in den Vorläuferprogrammen "Daphne" I bis III viele erfolgreiche Projekte zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen sowie zum Schutz von Opfern gefördert.