ElterngeldPlus: Moderne Familienpolitik setzt auf Partnerschaftlichkeit

Mehr Zeit für Familie© Bildnachweis: Meike Gronau

Auf Vorschlag von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat das Bundeskabinett am 4. Juni den Gesetzentwurf zur Einführung des ElterngeldPlus auf den Weg gebracht. Damit ist es für Mütter und Väter künftig einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. "Mehr Zeit für Familie, und zwar für Mütter und Väter: Das ist das Ziel dieses Gesetzes", sagte Manuela Schwesig.

"Mit dem neuen ElterngeldPlus und einer flexibleren Elternzeit ermöglichen wir Eltern, Familie und Beruf gemeinsam zu managen - durch eine längere Förderung und bessere und individuellere Möglichkeiten, die Anforderungen partnerschaftlich aufzuteilen. Das bringt eine neue Qualität in die Familienpolitik – und dafür gibt es große Zustimmung in den Familien und in der Gesellschaft", betonte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: Längerer Bezug von Elterngeld bei Teilzeitarbeit

Das ElterngeldPlus unterstützt Väter und Mütter, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen. Mit den ElterngeldPlus-Monaten können sie während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.

Bislang können Eltern zwar Teilzeitarbeit und Elterngeld kombinieren, allerdings verlieren sie nach der bisherigen Regelung einen Teil ihres Elterngeldanspruches: Ihr Lohn mindert die ausgezahlten Beträge, ohne dass es bisher dafür zum Ausgleich einen längeren Bezug des Elterngeldes gibt.

Neben dem ElterngeldPlus, das diese Lücke schließt, ist die Einführung eines Partnerschaftsbonus geplant: Wenn beide Eltern pro Woche 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, erhält jeder Elternteil das ElterngeldPlus nochmals für vier zusätzliche Monate. Bundesfamilienministerin Schwesig erklärte dazu: "Ich möchte, dass Eltern ihre Kinder partnerschaftlich betreuen und gleichzeitig ihre beruflichen Ziele verfolgen können. Damit unterstützen wir mit einer modernen Familienpolitik den Wunsch vieler Eltern nach mehr Partnerschaftlichkeit."

Verschiedene Kombinationen möglich

Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus lassen sich kombinieren: Pausiert etwa die Mutter für sechs Monate und bezieht volles Elterngeld, so kann sie anschließend für zwölf Monate ElterngeldPlus beziehen. Ihr Partner kann zwei Monate Elterngeld oder vier Monate ElterngeldPlus nutzen. Arbeiten beide im Anschluss für mindestens vier Monate Teilzeit mit 25 bis 30 Wochenstunden, können beide jeweils für diese vier Monate ElterngeldPlus erhalten.

Möglich ist auch, dass Mutter und Vater nach der Geburt bis zu 30 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten und gemeinsam je 14 Monate ElterngeldPlus beziehen. Im Anschluss könnten auch sie den Partnerschaftsbonus nutzen. Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen und zusammen mit den Partnermonaten statt der 14 regulären Elterngeldmonate bis zu 28 ElterngeldPlus-Monate in Anspruch nehmen.

Elternzeit flexibler gestalten

Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher zwölf zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers wird dafür nicht mehr notwendig sein. Jedoch muss die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes nach der Neuregelung 13 Wochen vorher angemeldet werden – Elternzeit vor dem 3. Geburtstag nach wie vor nur sieben Wochen vorher. Zudem können beide Elternteile ihre Elternzeit in je drei statt wie bisher zwei Abschnitte aufteilen.

Breite Zustimmung in der Bevölkerung

Einer Studie des infas Institutes für angewandte Sozialwissenschaft zufolge findet die neue Regelung großen Zuspruch in der Bevölkerung: Demnach stimmte jeder Zweite für eine Änderung der derzeitigen Elterngeldregelung. Besonders bei Befragten mit minderjährigen Kindern im Haushalt und bei jungen Erwachsenen bis 24 Jahren ist die Zustimmung hoch, bei den unter 24-jährigen mit 70 Prozent am höchsten.

Das neue Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geht nun in das parlamentarische Verfahren und soll zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.