ElterngeldPlus beschlossen

Ein Vater spielt mit seinem Baby auf dem Fußboden, Bildnachweis: istock
Neue Regelungen für mehr Partnerschaftlichkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf© Bildnachweis: istock

Am 28. November hat der Bundesrat dem Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit zugestimmt. Das neue Gesetz für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Mit den Neuregelungen können Mütter und Väter Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit künftig einfacher miteinander kombinieren und die Elternzeit flexibler an ihre Bedürfnisse anpassen.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

"Junge Paare wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der familiären und beruflichen Aufgaben, aber nur die wenigsten schaffen es, dieses Modell auch zu leben", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Mit dem ElterngeldPlus unterstützen wir Familien darin, diese Wünsche auch verwirklichen zu können."

Neuregelungen zum Elterngeld

Das bisherige Elterngeld wird für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job.

Neuregelungen zur Elternzeit

Für das Elterngeld stehen pro Jahr über fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes über 1000 Euro, werden 65 beziehungsweis 67 Prozent als Elterngeld gezahlt. Lag das Nettoeinkommen unter 1000 Euro, ist das Elterngeld prozentual höher.

Das Gesetz wird nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.