Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
"Junge Paare wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der familiären und beruflichen Aufgaben, aber nur die wenigsten schaffen es, dieses Modell auch zu leben", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. "Mit dem ElterngeldPlus unterstützen wir Familien darin, diese Wünsche auch verwirklichen zu können."
bMit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Die neuen Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit bieten Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden, noch bessere Chancen Familie und Beruf partnerschaftlich zu vereinbaren.
Neuregelungen zum Elterngeld
Das bisherige Elterngeld wird für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job.
bErgänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen. Ebenso werden die Voraussetzungen der Alleinsorge beziehungsweise des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts gestrichen, damit Alleinerziehende von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können. Stattdessen wird in Zukunft für alleinerziehende Eltern an den steuerlichen Entlastungsbetrag nach § 24b EStG angeknüpft.
Neuregelungen zur Elternzeit
Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Für das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten wird das Gesetz klargestellt. bEs gelten wieder die Regelungen, die ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert waren. Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und erhalten wie bisher den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Diese Regelung soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Für das Elterngeld stehen pro Jahr über fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes über 1000 Euro, werden 65 beziehungsweis 67 Prozent als Elterngeld gezahlt. Lag das Nettoeinkommen unter 1000 Euro, ist das Elterngeld prozentual höher.
Das Gesetz wird nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.