Nachruf Ehemalige Bundesfamilienministerin Katharina Focke verstorben

Porträt von Katharina Focke
Dr. Katharina Focke© Bildnachweis: Bundesregierung / Ulrich Wienke

Die frühere Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit, Dr. Katharina Focke, ist im Alter von 93 Jahren verstorben. Die SPD-Politikerin war von 1969 bis 1972 Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, danach bis 1976 Bundesfamilienministerin. Ab 1979 war sie zehn Jahre lang Mitglied des Europäischen Parlaments.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärte zum Tod ihrer Amtsvorgängerin: "Mit Bestürzung habe ich vom Tod Katharina Fockes erfahren. Ich spreche ihrer Familie mein tief empfundenes Beileid aus. Dr. Katharina Focke gehörte seit den 60er Jahren zu den herausragenden Persönlichkeiten des politischen Geschehens. Als Bundesfamilienministerin setzte sie sich 1972 bis 1976 für die Familien in unserem Land ein. Sie war die Architektin der großen Ehe- und Familienrechtsreform, die 1976 unter anderem dafür sorgte, dass künftig Männer und Frauen in der Familie gleichberechtigt sind. Mit Katharina Focke verlieren wir eine überzeugte Kämpferin für die Rechte der Frauen und eine große Europäerin."

Einsatz für die Rechte der Frau

Dr. Katharina Focke engagierte sich in ihrer Amtszeit stark für die Rechte der Frau: Das gesamte Familienrecht wurde 1976 komplett reformiert. Mann und Frau waren nun in der Familie gleichberechtigt. Neu geregelt wurde auch das Namensrecht für die Familien. Bei der Eheschließung konnten nun Mann und Frau einen der beiden Namen frei wählen. Gleichzeitig wurde die Schwelle gesenkt, ab der der Staat in den Familien und vor allem zu Gunsten der Kinder eingreifen darf. In der Erziehung wurde aus der "väterlichen Gewalt" die "elterliche Sorge", entwürdigende Erziehungsmethoden waren ab nun verboten. Familiengerichte wurden geschaffen. Vor allem für Frauen brachte auch die Reform des Scheidungsrechtes 1977 weitreichende Veränderungen: An die Stelle der Schuldfrage trat das Zerrüttungsprinzip. Die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden seitdem im "Versorgungsausgleich" geteilt.

1975 wurde das Kindergeld auch für das erste Kind in Höhe von 50 DM eingeführt. Familien wurden unterstützt mit neuen Freibeträgen für schulpflichtige, sich in der Ausbildung befindende und studierende Kinder.

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