Familienleistungen Die neue Kindergrundsicherung kommt!

Lisa Paus mit Kindern
Mit der Kindergrundsicherung sollen künftig armutsgefährdete Kinder und ihre Familien erreicht werden© Laurence Chaperon

Am 28. August haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in der Bundespressekonferenz die neue Kindergrundsicherung vorgestellt. Mit der Kindergrundsicherung fasst die Bundesregierung alle relevanten Leistungen für Kinder zu einer Leistung zusammen. Bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Kinder und ihre Familien sollen damit erreicht werden. Sie bekommen die Leistungen schneller, einfacher und direkter. Darunter sind auch viele Familien, die bisher nicht wussten, dass ihnen Unterstützung zusteht. 

Lisa Paus betonte: "Die neue Kindergrundsicherung kommt. Nach Jahrzehnten der politischen Diskussion ist es diese Bundesregierung, die eine Antwort auf Kinderarmut in Deutschland gefunden hat. Darauf können wir stolz sein. Das Ergebnis ist die umfassendste sozialpolitische Reform seit vielen Jahren! Die Kindergrundsicherung ist der Einstieg in eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland. 

Wir fassen alle relevanten Leistungen für Kinder zu einer Leistung zusammen - zur Kindergrundsicherung. 

Wir stehen klar an der Seite aller Kinder und ganz besonders an der Seite der Kinder, die von Armut betroffen und bedroht sind. Die Kindergrundsicherung schafft mehr soziale Gerechtigkeit und ist eine kluge Investition in die Zukunft unseres Landes."

Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung soll zeitnah vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann startet das parlamentarische Verfahren. Im Jahr 2025 soll die Kindergrundsicherung erstmals ausgezahlt werden.

Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag bilden Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung soll aus einem für alle Kinder gleich hohen Kindergarantiebetrag bestehen, der das heutige Kindergeld ablöst, und aus einem einkommensabhängigen Kinderzusatzbetrag. Zusammen decken Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab. Mit dem Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung werden Familien mit weniger Einkommen stärker unterstützt.

Der Staat wird Servicedienstleister für Familien und Kinder

Um von Armut bedrohte Familien und ihre Kinder besser zu erreichen, werden die Antragsverfahren erleichtert:

  • Die Kindergrundsicherung wird einfach und digital zu beantragen sein. 
  • Mit dem Kindergrundsicherungscheck prüft der Familienservice, ob eine Familie Anspruch auf den Zusatzbetrag haben könnte und informiert proaktiv die Eltern. 
  • Über das digitale Antragsportal können Eltern - wenn sie das möchten - einfach und ohne Gang auf das Amt den Antrag stellen. Eine Antragstellung vor Ort ist selbstverständlich weiter möglich. 
  • Damit soll sichergestellt werden, dass alle Kinder, die einen Anspruch auf Unterstützung haben, ihn auch tatsächlich bekommen.

Situation von Alleinerziehenden verbessern

Wer allein Kinder großzieht, ist oft von Armut betroffen. Deshalb werden Unterhaltszahlungen künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen in die Berechnung des Zusatzbetrages einfließen und nicht mehr zu 100 Prozent wie bisher.

Bei Schulkindern und Teenagern ist ein Mindestverdienst der Alleinerziehenden von 600 Euro Voraussetzung für die verbesserte Anrechnung von Unterhaltsvorschuss.

Mittschnitt der Vorstellung in der Bundespressekonferenz