Der qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Ausbau der Betreuung für Kinder im Alter unter drei Jahren ist ein wichtiger Beitrag zur Innovationsfähigkeit unseres Landes. Gute Betreuung und frühe Förderung ermöglichen Kindern gerechte Chancen und ihren Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Eltern wollen selbst wählen, wie ihre Kinder betreut werden. Dabei können sie aussuchen zwischen institutionellen Betreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten und familienähnlichen Betreuungsformen wie Tageseltern, die sogenannte Kindertagespflege. Das Bundesfamilienministerium unterstützt gezielt die Qualifizierung der Kindertagespflege. Alle wichtigen Informationen rund um die Kindertagespflege haben wir für Sie hier zusammengefasst.
Betreuungsformen: Institutionelle Betreuung oder Kindertagespflege?
Für die Betreuung der unter Dreijährigen kommen als institutionelle Form Kinderkrippen oder altersgemischte Gruppen in Tageseinrichtungen für Kinder in Frage sowie die Betreuung durch eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater. Für welche Form sich Eltern entscheiden, hängt von den individuellen Bedürfnissen des Kindes, den Wünschen der Eltern und von den Gegebenheiten vor Ort ab:
- Welche Angebote gibt es überhaupt?
- Fühlt sich das Kind eher in einer größeren Gruppe oder mit nur wenigen Kindern wohl?
- Ziehen die Eltern eher eine familienähnliche Betreuung vor oder die in einer größeren Kindergruppe?
- Wie weit ist die Tageseinrichtung oder die Tagespflegeperson entfernt?
- Mit welcher Form lassen sich die erforderlichen Betreuungszeiten am besten abdecken?
- Wie wichtig ist es, dass das Kind im engeren Wohngebiet betreut wird?
- Ist das Kind besonders anfällig für Krankheiten, so dass es besser bei einer Kindertagespflegestelle als in einer größeren Kindergruppe aufgehoben ist.
Bei der Entscheidung für die geeignete Betreuungsform und -einrichtung hilft Ihnen das örtliche Jugendamt.
Kindertagespflege: Betreuung wie in der Familie
Ein Platz in der Kindertagespflege ist eine familienähnliche Form der Betreuung. Es gibt Tagespflegefamilien, die ein bis drei Kinder oder sogar bis zu fünf Kinder aufnehmen und Tagesgroßpflegestellen mit mehr als fünf Kindern. Tagesmütter und -väter sowie Kinderfrauen betreuen die Kinder entweder in ihrem eigenen Haushalt oder im Haushalt der Eltern.
Die Kindertagespflege kann individuell auf die Bedürfnisse des Kindes und auch der Eltern eingehen. Betreuungszeiten können eher nach den persönlichen Erfordernissen oder auf Zeit vereinbart werden als das etwa in Kindertagesstätten der Fall ist. Außerdem ist in ländlichen Gebieten der Weg zu einer Tagespflegeperson oft kürzer als zu einer Tageseinrichtung.
Kosten für die Kindertagespflege sind künftig besser steuerlich absetzbar
Familie und Beruf miteinander zur vereinbaren, ist der Wunsch vieler Eltern. Die neuen Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten sind deswegen ein wichtiger Schritt zu mehr Familienfreundlichkeit, zu mehr Beschäftigung und zu mehr Wachstum. Auch die Betreuungskosten für Kindertagespflege sind mit den geplanten gesetzlichen Neuregelungen künftig besser absetzbar.
Wenn auf diesem Wege vor allem die Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern deutlich verbessert werden, so sorgen die Neuregelungen auch für mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt: Sie stärken den privaten Haushalt und die Familie als Arbeitgeber. Denn die Anstellung von Betreuungspersonen und die Beauftragung selbständiger Tageseltern werden nun auch steuerlich attraktiv, die Nachfrage nach Betreuungsdienstleitungen insgesamt gestärkt. Somit werden mehr Angebote und Qualität in der Kindertagespflege geschaffen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum geplanten Gesetz, Modellrechnungen sowie eine Gegenüberstellung der geplanten Rechtsregelung mit dem bislang geltenden Recht finden Sie hier.
An wen können Sie sich wenden?
Die Kindertagespflege wird in manchen Kommunen von den Jugendämtern an freie Träger delegiert. Tagesmüttervereine und Wohlfahrtsverbände übernehmen dann im Auftrag der Gemeinde die Gewinnung, Beratung, Begleitung und Qualifizierung der Tagsmütter- und -väter. Eltern und Tagespflegepersonen haben einen Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt oder eben die von ihr beauftragte Stelle.