Unabhängige Berichterstattungsstelle gestartet Deutschland setzt Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention um

Eine Frau hebt die Hand und sagt "stopp"
Die Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt befasst sich mit allen Formen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt© BMFSFJ

Am 1. November 2022 hat am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) die unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt ihre Arbeit aufgenommen. Die Berichterstattungsstelle soll dazu beitragen, eine breite und belastbare Datengrundlage zu schaffen, um Entwicklungen und Trends in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland sichtbar zu machen. So soll geschlechtsspezifische Gewalt zielgenauer verhütet und bekämpft werden. Sie soll Empfehlungen an Politik und Verwaltung formulieren, um Maßnahmen und Programme gegen geschlechtsspezifische Gewalt effektiv zu gestalten und die menschenrechtliche Situation der Betroffenen zu verbessern. Außerdem soll die Berichterstattungsstelle die Öffentlichkeit informieren und sensibilisieren.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Diese Stelle wird uns entscheidende Informationen dazu liefern, wie sich geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland entwickelt und wie unsere Maßnahmen wirken. Wir verbessern zudem die Hilfeangebote für Betroffene und stärken ihre Rechte. Politisches Handeln braucht belastbare Daten. Ich freue mich, dass wir das DIMR für diese wichtige Aufgabe gewonnen haben."

Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt auswerten

Die Berichterstattungsstelle soll Daten von Bund, Ländern und Zivilgesellschaft sammeln und analysieren. So soll auch gemessen werden, wie bestehende Maßnahmen wirken. Zudem soll die Berichterstattungsstelle jedes Jahr ein Schwerpunktthema untersuchen und ihre Ergebnisse alle zwei Jahre veröffentlichen.

Die Arbeit der Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt soll sich mit allen Formen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt befassen, zu deren Verhütung und Bekämpfung sich Deutschland mit der Ratifizierung des entsprechenden Übereinkommens des Europarats, der sogenannten Istanbul-Konvention, verpflichtet hat.