Schutz von Frauen vor Gewalt Deutschland ratifiziert Istanbul-Konvention

Frau hält Hände vor ihr Gesicht
Frauen vor Gewalt schützen© Bildnachweis: Fotolia/razyph

Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde beim Europarat am 12. Oktober nimmt Deutschland den letzten Schritt für den Beitritt zur Istanbul-Konvention vor. Deutschland hat bei den Verhandlungen zur Istanbul-Konvention eine zentrale Rolle gespielt und das Übereinkommen sofort gezeichnet.

Schutz von Frauen vor Gewalt in Deutschland

Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten.

Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bereits zugestimmt. Das Gesetz ist am 26. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt II verkündet worden. Nach Hinterlegung der Urkunde wird das Übereinkommen für Deutschland nun am 1. Februar 2018 in Kraft treten.

Die 81 Artikel des Übereinkommens enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Frau und Mann und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. Bürgerinnen und Bürger können etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.

Eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten überprüft, ob die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, über die gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens regelmäßig zu berichten.

Starker und einheitlicher Schutz vor Gewalt in Europa

Mit der Ratifikation setzt Deutschland auch international ein wichtiges Signal. Damit es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen, ist es wichtig, dass möglichst alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats dem Übereinkommen beitreten. Mit Deutschland haben nun insgesamt 25 Staaten die Istanbul-Konvention ratifiziert.