Chancen auf Bewilligung von Mutter-Vater-Kind-Kuren steigen

Ärztin mit Kinderpatientin. Bildquelle: Meike Gronau
Arztpraxen geben Infos zu Mutter-Vater-Kind-Kuren
Für Mütter und Väter wird es künftig leichter, eine Mutter-Vater-Kind-Kur bewilligt zu bekommen. Ob eine stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme von den Krankenkassen bewilligt wird, steht und fällt in der Regel mit der Qualität des ärztlichen Attests. Im Januar 2013 haben 35.000 Allgemeinarztpraxen in Deutschland Fachinformationen vom Müttergenesungswerks rund um die Antragstellung erhalten. Die hierfür erforderlichen Mittel hat das Bundesfamilienministerium bereitgestellt.

Mit der flächendeckenden Information der Allgemeinarztpraxen stehen die Chancen für gesundheitlich belastete Mütter und Väter nun so gut wie seit langem nicht mehr, zeitnah die Bewilligung für eine Mutter-Vater-Kind-Kur zu erhalten. Die Einrichtungen des Müttergenesungswerks zeichnen sich durch hohe Qualitätsstandards aus und sind dem ganzheitlichen Ansatz des Müttergenesungswerks, der von der vorbereitenden Beratung bis hin zu Angeboten der Nachsorge am Wohnort reicht, verpflichtet. Dies trägt ganz wesentlich dazu bei, dass Mütter und Väter ihrer Familienverantwortung nachkommen können.

Erste Erfolge sichtbar

In den Jahren 2009 bis 2011 waren die Ausgaben der Krankenkassen bei  Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen deutlich rückläufig. Daraufhin hatte sich das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem federführenden Bundesministerium für Gesundheit für eine Überarbeitung und Konkretisierung der zugrundeliegenden Begutachtungsrichtlinie eingesetzt. Die neugefasste Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation sowie ergänzende Umsetzungsempfehlungen sind am 7. Februar 2012 in Kraft getreten. Die Ausgaben der GKV für das 1. bis 3. Quartal 2012  zeigen, dass bereits erste Erfolge erzielt werden konnten.