Mit der flächendeckenden Information der Allgemeinarztpraxen stehen die Chancen für gesundheitlich belastete Mütter und Väter nun so gut wie seit langem nicht mehr, zeitnah die Bewilligung für eine Mutter-Vater-Kind-Kur zu erhalten. Die Einrichtungen des Müttergenesungswerks zeichnen sich durch hohe Qualitätsstandards aus und sind dem ganzheitlichen Ansatz des Müttergenesungswerks, der von der vorbereitenden Beratung bis hin zu Angeboten der Nachsorge am Wohnort reicht, verpflichtet. Dies trägt ganz wesentlich dazu bei, dass Mütter und Väter ihrer Familienverantwortung nachkommen können.
Erste Erfolge sichtbar
In den Jahren 2009 bis 2011 waren die Ausgaben der Krankenkassen bei Mutter-Vater-Kind-Maßnahmen deutlich rückläufig. Daraufhin hatte sich das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem federführenden Bundesministerium für Gesundheit für eine Überarbeitung und Konkretisierung der zugrundeliegenden Begutachtungsrichtlinie eingesetzt. Die neugefasste Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation sowie ergänzende Umsetzungsempfehlungen sind am 7. Februar 2012 in Kraft getreten. Die Ausgaben der GKV für das 1. bis 3. Quartal 2012 zeigen, dass bereits erste Erfolge erzielt werden konnten.