Caren Marks hält Keynote bei der Kommission für Jugendmedienschutz

Caren Marks steht hinter einem Rednerpult, Bildnachweis: KJM/baumannstephan.com
Caren Marks hält eine Keynote auf der Veranstaltung "Moderner Jugendmedienschutz"
Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Caren Marks, hat am 9. April an der Veranstaltung "Moderner Jugendmedienschutz - Verantwortung im Kontext neuer Realitäten" der Kommission für Jugendmedienschutz in Berlin teilgenommen. "Etwas, das den Alltag von Kindern und Jugendlichen - und damit auch den Alltag der ganzen Familie - so umfassend prägt wie die digitalen Medien, ist naturgemäß ein zentrales Thema der Kinder- und Jugendpolitik", sagte Caren Marks in Ihrer Keynote zur Beginn der Veranstaltung. "Alle Kinder haben ein Recht darauf, von Anfang an in ihrer Medienkompetenz gefördert zu werden, ohne dass sich dabei ungleiche Chancen reproduzieren."

In der Dialogveranstaltung diskutierten Fachleute aus dem Bereich des Jugendmedienschutzes aus Bund, Ländern sowie Unternehmen  darüber, wie angesichts der Digitalisierung und medialen Konvergenz heute Verantwortung für einen wirksamen Jugendmedienschutz wahrgenommen werden kann.

Caren Marks erinnerte dabei an das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel einer Angleichung der gesetzlichen Regelungen unabhängig vom Verbreitungsweg digitaler Medien und sagte für den Bund zu, an einer stimmigen und zeitgemäßen Gesamtstrategie mitzuarbeiten:  "Familien interessiert nicht, wer konkret für welchen Bereich zuständig ist. Eltern interessiert, ob die Regelungen den aktuellen Entwicklungen im Netz Rechnung tragen, ob sie Kinder und Jugendliche ausreichend schützen und einen sachkundigen Umgang mit dem Internet ermöglichen."

Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten

Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) ist die für den Jugendschutz im privaten Fernsehen und im Internet zuständige Aufsichtsstelle. Auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) ist es ihre Aufgabe, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern.