In der Dialogveranstaltung diskutierten Fachleute aus dem Bereich des Jugendmedienschutzes aus Bund, Ländern sowie Unternehmen darüber, wie angesichts der Digitalisierung und medialen Konvergenz heute Verantwortung für einen wirksamen Jugendmedienschutz wahrgenommen werden kann.
Caren Marks erinnerte dabei an das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel einer Angleichung der gesetzlichen Regelungen unabhängig vom Verbreitungsweg digitaler Medien und sagte für den Bund zu, an einer stimmigen und zeitgemäßen Gesamtstrategie mitzuarbeiten: "Familien interessiert nicht, wer konkret für welchen Bereich zuständig ist. Eltern interessiert, ob die Regelungen den aktuellen Entwicklungen im Netz Rechnung tragen, ob sie Kinder und Jugendliche ausreichend schützen und einen sachkundigen Umgang mit dem Internet ermöglichen."
Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten
Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) ist die für den Jugendschutz im privaten Fernsehen und im Internet zuständige Aufsichtsstelle. Auf der Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) ist es ihre Aufgabe, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern.