Bundestag verabschiedet Wehrrechtsänderungsgesetz 2010

Am 17. Juni 2010 hat der Deutsche Bundestag das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 verabschiedet. Das Gesetz verkürzt die Dauer des Wehrdienstes und entsprechend auch des Zivildienstes von neun auf sechs Monate: Alle, die am 31. Dezember 2010 sechs oder mehr Monate Zivildienst geleistet haben, werden entlassen.

Das führt dazu, dass alle, die ab dem 1. Juli 2010 ihren Zivildienst antreten, nur noch sechs Monate Zivildienst leisten müssen. Überdies wird ein freiwilliger zusätzlicher Zivildienst im Anschluss an den Pflichtzivildienst eingeführt.