Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Bundestag soll Leitung der Antidiskriminierungsstelle wählen

Glasscheibe in die das Wort Gesetz eingeprägt ist
Der Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beschlossen© Fotolia/Ingo Wiederoder

Der Bundestag hat am 28. April den Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in 2./3. Lesung beschlossen. Es war im Vorfeld als Formulierungshilfe durch die Bundesfamilienministerin vorgelegt worden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig der Bundestag die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wählt.

Empfehlungen von Wissenschaft und Verbänden aufgreifen 

Damit wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die die Unabhängigkeit der ADS sicherstellen soll. Auf Vorschlag der Bundesregierung soll künftig der Bundestag die Leitung der ADS als Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung wählen - für die Dauer von fünf Jahren. Die Berufung erfolgt durch den Bundespräsidenten. 

Durch den Gesetzentwurf soll eine rechtssichere Besetzung sichergestellt und eine zeitnahe Besetzung ermöglicht werden. Die Leitung der ADS ist seit 2018 unbesetzt. Der Gesetzentwurf greift Empfehlungen der Wissenschaft und der Verbände sowie von europäischen und internationalen Gremien auf, wie zuletzt von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) im März 2020.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

  • Die ADS wurde entsprechend des AGG und in Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien als nationale Gleichbehandlungsstelle der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesfamilienministerium errichtet.
  • Sie berät von Diskriminierung betroffene Menschen, betreibt Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch und gibt Empfehlungen zu deren Vermeidung.
  • Grundlage der Arbeit ist das AGG, das vor allem im Berufsleben und bei Geschäften des täglichen Lebens Anwendung findet, wie zum Beispiel beim Einkaufen oder bei der Wohnungssuche. Das AGG schützt vor Benachteiligungen aus rassistischen Gründen, des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Identität. 
  • Im Jahr 2020 sind die Beratungsanfragen an die ADS um 78 Prozent gestiegen. Von 2017 bis 2020 verzeichnete die ADS insgesamt 16.415 Beratungsanfragen, die sich auf ein durch das AGG geschütztes Merkmal beziehen, zum Beispiel Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion/Weltanschauung, sexuelle Identität. 3757 Anfragen betrafen andere Merkmale, zum Beispiel den sozialen Status, Gesundheit, Familienstand, Aufenthaltsstatus und andere.