Am 11. Juni hat der Deutsche Bundestag die Auszahlung eines Kinderfreizeitbonus' beschlossen. Damit sollen Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien sowie aus Familien mit kleinen Einkommen unterstützt werden. Der einmalige Bonus in Höhe von 100 Euro je Kind kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Ziel ist es, die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern.
Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht:
"Mit dem Kinderfreizeitbonus möchten wir einen Beitrag dazu leisten, dass alle Kinder nach den Corona-Strapazen einen unbeschwerten Sommer genießen können. Er kommt Kindern und Jugendlichen zugute, deren Familien wenig finanziellen Spielraum haben und deswegen durch die Pandemie besonders belastet sind. Mit den 100 Euro soll jedes dieser Kinder Freizeitangebote wahrnehmen können und Versäumtes nachholen. Das Geld kann für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden - je nach Lust und Laune. Der Kinderfreizeitbonus knüpft an andere Leistungen für Familien mit kleinen Einkommen und für bedürftige Familien an. Wer also Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung bezieht, hat auch ein Anrecht auf den Kinderfreizeitbonus. Mir ist wichtig, dass die Unterstützung wirklich da ankommt, wo sie gebraucht wird.
Mit dem Aufholprogramm investiert der Bund aber nicht nur in den Kinderfreizeitbonus, in eigene Initiativen und Programme, sondern er stellt auch den Bundesländern erhebliche Mittel zur Umsetzung eigener Maßnahmen zur Verfügung. Ein wichtiger Bestandteil ist die Bund-Länder-Vereinbarung, mit der wir sicherstellen, dass die Bundesmittel auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden: bei den Kindern und Jugendlichen und ihren Familien. Gleichzeitig kann so jedes Land individuelle Maßnahmen ergreifen, die in die Strukturen vor Ort passen. Mit den zusätzlichen Mitteln finanzieren die Länder beispielsweise Ferienfreizeiten, Kinder- und Jugendkulturangebote, sie stärken die Schulsozialarbeit oder schaffen zusätzliche Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr für den Einsatz in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Bund und Länder arbeiten hier Hand in Hand, um Kinder und Jugendliche nach einer sehr belastendenden und entbehrungsreichen Zeit zu unterstützen und zu fördern."
Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Der Bonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ausgezahlt. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien, die Sozialhilfe beziehen, müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.
Aufholpaket für Kinder, Jugendliche und Familien
Für den Kinderfreizeitbonus stehen 270 Millionen Euro zur Verfügung. Er ist Teil des Aufholpakets für Kinder, Jugendliche und Familien. Darin enthalten sind insgesamt eine Milliarde Euro für die Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule. Eine weitere Milliarde Euro steht für den Abbau von Lernrückständen zur Verfügung.
Dauerhafte Entlastung durch den Kinderzuschlag
Dauerhafte Unterstützung erhalten Familien mit kleinen Einkommen durch den Kinderzuschlag (KiZ), der monatlich bis zu 205 Euro je Kind betragen kann. Die Höhe des KiZ wird individuell berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab - vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder.
Wer den Kinderzuschlag erhält, hat auch einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen - wie das kostenlose Mittagessen in Kita und Schule und ein Schulbedarfspaket in Höhe von 154,50 Euro je Schuljahr. Außerdem müssen keine Kitagebühren gezahlt werden.
Jetzt Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen
Ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht, kann mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse geprüft werden. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann online gestellt werden.
Auch Familien, die aufgrund der Corona-Pandemie Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, können vom KiZ profitieren. Um die Beantragung zu vereinfachen, wurde die Vermögensprüfung vorübergehend erleichtert. Eltern müssen demnach keine Angaben mehr zu ihrem Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2021.