Bundesstiftung Gleichstellung Gesetz zur Errichtung der "Bundesstiftung Gleichstellung" in Kraft

Eine Frau im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen
Um die Gleichstellung zu beschleunigen, wird eine "Bundesstiftung Gleichstellung" errichtet© iStock/Fizkes

Am 28. Mai ist das Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Gleichstellung" in Kraft getreten. Die Bundesstiftung soll ein offenes Haus werden, in dem sich Menschen treffen, austauschen und vernetzen können - und dafür sorgen, dass die Gleichstellung von vielen Engagierten gemeinsam vorangebracht wird.

Auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind Fortschritte zu verzeichnen, aber es gibt auch noch viel zu tun. Es geht darum, dass Männer und Frauen ihr Leben unabhängig vom Geschlecht frei gestalten und ihre Potenziale entfalten können. Es geht um faire Bezahlung und Zeit für die Familie, die eigenen Bedürfnisse und Chancengerechtigkeit. Die "Bundesstiftung Gleichstellung" soll dazu beitragen, die notwendigen Veränderungen zu beschleunigen - hin zu einem Land, in dem Frauen und Männer gleiche Chancen haben.

Mit der Errichtung der "Bundesstiftung Gleichstellung" wird ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag und ein wichtiges Vorhaben aus der ersten ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung umgesetzt. Mit der Stiftung wird ein offenes Haus entstehen, in dem sich Menschen treffen, vernetzen und bestärken. Die Gründung der "Bundesstiftung Gleichstellung" dient dazu, Gleichstellungspolitik in Deutschland voranzubringen. Die Stiftung wird auf drei Gebieten tätig sein. Erstens: Aufzeigen, wo es noch mehr Gleichstellung braucht und dafür Lösungen finden. Zweitens: Engagierte für die Gleichstellung vernetzen und sie unterstützen. Und drittens: Mit Bürgerinnen und Bürgern über Gleichstellung diskutieren.

Offenes Haus für die Gleichstellung

Die Bundesstiftung soll Informationen bereitstellen, Ideen entwickeln, Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände und Unternehmen stärken und ein offenes Haus für die Gleichstellung sein. Das Ziel ist, Frauen und Männern ein selbstbestimmtes Leben nach den eigenen Vorstellungen zu ermöglichen, damit sie ihre Potenziale unabhängig vom Geschlecht entfalten können. Die Stiftung soll dazu beitragen, die dafür notwendigen Veränderungen zu beschleunigen.

Gleichstellung und Gleichberechtigung gehören zu einer modernen Gesellschaft. Sie zu fördern, stärkt Frauen und Männer und die Gesellschaft insgesamt. Das Bundesgleichstellungsministerium fördert die Gleichstellung, indem es die Sichtbarkeit von Frauen verbessert, für Entgeltgleichheit eintritt und Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit schafft.

Schritte zum Aufbau der Bundesstiftung

Bereits im Dezember 2020 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, ab 2022 jährlich fünf Millionen Euro für die "Bundesstiftung Gleichstellung" zur Verfügung zu stellen. Im Bundeshaushalt sind bereits Mittel eingestellt, damit 2021 mit dem Aufbau begonnen werden kann. Drei Millionen Euro stehen 2021 dafür zur Verfügung. Die Bundesstiftung soll ihren Sitz in Berlin haben und von einem Stiftungsrat geleitet werden, die Geschäftsführung ein Direktorium als Doppelspitze übernehmen.

Im Juli soll sich der Stiftungsrat konstituieren, um erste Entscheidungen für die "Bundesstiftung Gleichstellung" noch in dieser Legislaturperiode zu treffen.