§ 219a Bundestag beschließt Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Am 24. Juni hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB aufzuheben. Die Bundesregierung hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der nun in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen wurde. Das Gesetz soll noch im Juli in Kraft treten.

Ärztinnen und Ärzte können damit nicht nur im Rahmen des persönlichen Gespräches über einen Schwangerschaftsabbruch informieren, sie machen sich zukünftig auch nicht mehr strafbar, wenn sie auch auf ihren Websites darüber informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie anwenden.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Heute ist ein guter Tag für die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland - und erst recht für die Frauen in unserem Land. Die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ist ein Triumph, mit dem wir die Selbstbestimmung von Frauen stärken. Endlich können Ärztinnen und Ärzte sachlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Nun können sich ungewollt Schwangere darauf verlassen, dass sie sachkundig beraten und gut unterstützt werden. Ein Schwangerschaftsabbruch sollte kein Straftatbestand sein, sondern eine Gesundheitsleistung."

Sachlich über den Schwangerschaftsabbruch informieren

Eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz stellt noch einmal klar, dass es den Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten gestattet ist, sachlich und berufsbezogen über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Die strengen Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes stellen auch künftig sicher, dass es keine anstößige Werbung im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen gibt.

Verurteilte Ärztinnen und Ärzte rehabilitieren

Zudem können Ärztinnen und Ärzte, die bereits auf Grundlage des Paragrafen 219a StGB verurteilt wurden, rehabilitiert werden. Das sieht eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vor. Alle strafgerichtlichen Urteile wegen § 219a StGB, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, werden aufgehoben und die laufenden Verfahren eingestellt. Auch das stellt das Gesetz sicher.

Neue Kommission

Die selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht. Deutschland ist verpflichtet dieses Menschenrecht zu wahren und durchzusetzen. Die Bundesregierung will weitergehen und die sexuellen Rechte stärken. Deshalb wird sie eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzen, die unter anderem prüfen soll, ob Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches möglich sind.