1. Lesung Bundestag berät Gesetzentwurf für ein Demokratiefördergesetz

Am 16. März hat der Bundestag in erster Lesung über das geplante Gesetz zur Stärkung von  Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz) beraten.

Das Gesetz soll die Arbeit zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung in Deutschland erstmals auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Ziel ist es, Maßnahmen in diesen Bereichen längerfristig, altersunabhängig und bedarfsorientierter zu fördern. Vor allem die Position von zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteuren, Organisationen und Verbände soll dadurch gestärkt werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Unsere Demokratie braucht engagierte Demokratinnen und Demokraten - in Politik und Zivilgesellschaft. Und ich bin jeden Tag aufs Neue begeistert zu sehen, wie viele Menschen sich für unsere Demokratie einsetzen. Mein Haus fördert genau diesen Mut, diese Entschlossenheit für die Demokratie einzustehen und gegen Extremismus vorzugehen - sei er rechts, links oder islamistisch motiviert. Das Bundesfamilienministerium macht das konkret mit dem Bundesprogramm 'Demokratie leben!'. Doch solche Bundesprogramme allein reichen nicht. Das Demokratiefördergesetz gewährleistet, dass zivilgesellschaftliches Engagement dauerhaft funktioniert!"

Zivilgesellschaft langfristig stärken

Dem Entwurf für das Demokratiefördergesetz ging ein breiter Beteiligungsprozess voraus. Die federführenden Ressorts - das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnenministerium - erarbeiteten ein Eckpunktepapier. Hierüber diskutierten Lisa Paus und Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Auf Grundlage dieser Gespräche wurde ein  Referentenentwurf erstellt. Im Dezember 2022 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf.

Mit dem Demokratiefördergesetz setzt die Bundesregierung eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag um. Danach soll zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft bis 2023 nach breiter Beteiligung ein Demokratiefördergesetz eingebracht werden und so die zivilgesellschaftliche Beratungs-, Präventions- und Ausstiegsarbeit sowie das Empowerment von Betroffenengruppen gestärkt und vor Angriffen geschützt werden.