Am 24. Juni fand die 59. Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel und die Auftaktveranstaltung zur Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen statt. Die Staatssekretärin im Bundesbildungs- und Familienministerium, Dr. Petra Bahr, betonte in ihrer Rede die Wichtigkeit des Aktionsplans im Kampf gegen den Menschenhandel und lobte die gute und wichtige Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.
Dr. Petra Bahr: "Für die Bundesregierung ist der Schutz vor Menschenhandel von außerordentlicher Bedeutung. Ich bin froh, dass wir mit der heutigen gemeinsamen Auftaktveranstaltung zusammen mit der Zivilgesellschaft und den Ländern die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel in die Praxis vorantreiben."
Bei der Veranstaltung sprach die Staatssekretärin mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und der Zivilgesellschaft. Das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen", der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel und weitere Organisationen gaben dabei Einblicke in ihre Arbeit im Kampf gegen Menschenhandel.
Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel der Bundesregierung
Seit 1997 arbeitet die vom Bundesfamilienministerium initiierte und geleitete Arbeitsgruppe bereits daran, Menschenhandel zu bekämpfen, den Opferschutz zu stärken sowie Maßnahmen und Strategien zu beraten und umzusetzen. Ein wichtiger Meilenstein hierbei war die Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen im Dezember 2024.
Der Aktionsplan der Bundesregierung hilft, Betroffene besser zu schützen und zu unterstützen, die Strafverfolgung weiter zu intensiveren, eine belastbarere Datengrundlage zu erhalten und noch mehr Aufklärungsarbeit zu betreiben, um Menschenhandel vorzubeugen. Er nimmt dabei Zielgruppen in den Blick, die gefährdet sind, von Menschenhandel betroffen zu werden: Frauen in prekären Lebenslagen, Kinder und Jugendliche sowie Betroffene im Kontext von Flucht und Migration. Der Aktionsplan besteht insgesamt aus 126 Maßnahmen in Zuständigkeit der Bundesressorts. Dazu gehört auch die Auftaktveranstaltung als fachliche und strategische Vernetzung von Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft.
Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel
(B-L-AG)
Die B-L-AG Menschenhandel wurde bereits 1997 auf Initiative und unter Vorsitz des Bundesfamilienministeriums gegründet. In ihr sind die zuständigen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden, die Länderkonferenzen und ausgewählte zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure vertreten. Ziel der B-L-AG ist es, den regelmäßigen Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Politikfeldern, Adressatinnen und Adressaten sowie Ebenen zu fördern, um Menschenhandel möglichst umfassend und effektiv zu bekämpfen.