Bundesmodellprogramm "Wirkungsorientierte Jugendhilfe"

Logo des Programms Wirkungsorientierte Jugendhilfe
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Hilfe zur Erziehung ist eine staatliche Leistung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), die auf Antrag der Eltern gewährt wird. Zu den Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII) gehören etwa Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungshilfe in einem Heim oder in einer Pflegefamilie.

Die Hilfe soll Fehlentwicklungen und Defizite in der Erziehung ausgleichen. Sie kann die Entwicklung von jungen Menschen vom Säuglingsalter bis zum jungen Erwachsenen entscheidend beeinflussen.

In 11 Städten und Landkreisen werden im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiierten Modellprogramms "Wirkungsorientierte Jugendhilfe" neue Modelle entwickelt, um die Wirkung der Hilfen zur Erziehung zu überprüfen und zu steigern.