Bundeskabinett und ostdeutsche Länder beschließen Aufstockung des DDR-Heimkinderfonds

Logo "Fonds Heimerziehung"
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Das Bundeskabinett hat am 9. Juli die Aufstockung des Fonds "Heimerziehung in der DDR" beschlossen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig begrüßte die Entscheidung: "Wir halten Wort: Niemand wird im Regen stehen gelassen. Alle Betroffenen, die Hilfeleistungen des Fonds in Anspruch nehmen möchten und die Voraussetzungen dafür erfüllen, werden diese auch erhalten können – egal, ob sie sich bereits früher an den Fonds gewandt haben oder das erst noch tun möchten."

Voraussetzung ist die Anmeldung bis zum 30. September 2014. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig warb bei den Betroffenen dafür, diesen Termin unbedingt einzuhalten: "Ich ermutige alle ehemaligen Heimkinder, die Unrecht erlitten haben und die bislang noch zögern oder unsicher sind, sich bis zum 30. September bei der für sie zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle in ihrem Bundesland anzumelden, um ihre Ansprüche zu wahren", sagte Manuela Schweisg.

Die Anmeldefrist bedeutet nicht, dass bis dahin auch schon sämtliche Leistungen beantragt sein müssen. Bis zum Ende der Fondslaufzeit am 31. Dezember 2018 bleibt Zeit für Beratungsgespräche, die Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs und die Auszahlung der vereinbarten Leistungen.

Fonds "Heimerziehung in der DDR"

Der Fonds "Heimerziehung in der DDR" gewährt Hilfeleistungen an Menschen, die als Kinder oder Jugendliche zwischen 1949 und 1990 in Heimen der DDR Leid und Unrecht erfahren haben und bis heute unter den Folgen leiden. Er war zum 1. Juli 2012 gestartet und ursprünglich mit 40 Millionen Euro ausgestattet, die jedoch aufgrund einer unerwartet hohen Inanspruchnahme der Fondsleistungen bereits nahezu ausgeschöpft sind. Der Bund und die ostdeutschen Länder haben nun die Aufstockung beschlossen.

"Wir können das Unrecht nicht ungeschehen machen. Aber wir übernehmen Verantwortung und wollen die Betroffenen mit den Hilfeleistungen unterstützen", machte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig deutlich.

Die Höhe der Aufstockungssumme wird nach Ablauf der Anmeldefrist festgelegt, wenn die Zahl der potenziellen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bekannt ist. Die Hälfte der Aufstockungssumme trägt der Bund, die andere Hälfte die Länder gemeinsam.

Ansprüche bis zum 30. September 2014 anmelden

Für die fristgerechte Anmeldung bis zum 30. September 2014 genügt eine formlose schriftliche Nachricht an die Anlauf- und Beratungsstelle mit Namen und Anschrift der beziehungsweise des Betroffenen. Möglich ist auch die Anmeldung "zur Niederschrift", hierzu können die Betroffenen persönlich in der Anlauf- und Beratungsstelle vorsprechen oder aber telefonisch mit ihr Kontakt aufnehmen.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Fonds zu finden.