Bundesfreiwilligendienst startet am 1. Juli - Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben übernimmt Durchführung

Ein älterer Mann liest gemeinsam mit einem kleinen Jungen. Foto: BMFSFJ
Bundesfreiwilligendienst
Der Bundesfreiwilligendienst wird zum 1. Juli 2011 eingeführt. Das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder eingebrachte Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst ist ebenso wie das Wehrrechtsänderungsgesetz am 3. Mai in Kraft getreten.

Zukünftig soll möglichst vielen Menschen die Möglichkeit für bürgerschaftliches Engagement gegeben werden. Der Bundesfreiwilligendienst steht Frauen und Männern jeden Alters offen. Die Einsatzbereiche sollen auf Sport, Integration, Kultur und Bildung und den Zivil- und Katastrophenschutz erweitert werden.

Der Bundesfreiwilligendienst wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in enger Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Trägern und Einsatzstellen durchgeführt. Das Bundesamt hat am 3. Mai seine Arbeit aufgenommen und ist aus dem früheren Bundesamt für den Zivildienst hervorgegangen.

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Mit der Umbenennung des Bundesamtes für den Zivildienst (BAZ) in das BAFzA sind auch weit reichende Änderungen der Aufgaben verknüpft. Ab dem 1. Juli beginnt der Bundesfreiwilligendienst, für den das Amt die gesetzliche Zuständigkeit hat. Bis zum 31. Dezember betreut das Bundesamt noch die Durchführung des auslaufenden Zivildienstes betreut. Als weitere Aufgabe verbleibt zudem die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern.

Zu den weiteren Aufgaben zählen die Abwicklung von verschiedenen Programmen des Europäischen Sozialfonds sowie Unterstützungsleistungen bei Programmen aus dem Bereich "Alter und Pflege". Beim Bundesamt angesiedelt sind zudem die Geschäftsstelle der Contergan-Stiftung, die Regiestelle des Bundesprogramms "Toleranz Fördern - Kompetenz stärken" und die Bundesservicestelle "Aktion zusammen wachsen / Mehrgenerationenhäuser".