Bundesfreiwilligendienst stärkt gesellschaftliches Engagement

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes. Dieser neue Dienst soll zum 1. Juli 2011 beginnen und rund 35.000 Menschen pro Jahr die Möglichkeit zu gemeinwohlorientiertem Einsatz bieten. Im neuen Freiwilligendienst können sich Menschen jeden Alters engagieren.

Das Bundeskabinett hat am 15. Dezember die Einführung des Dienstes als Ersatz für den Zivildienst beschlossen. Dieser wird gemeinsam mit der allgemeinen Wehrpflicht ausgesetzt. "Mit dem Bundesfreiwilligendienst haben wir ein überzeugendes Konzept erarbeitet, mit dem wir die Freiwilligendienste in Deutschland stärken und den Wegfall des Zivildienstes zumindest teilweise kompensieren können", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Das Gesetz zur Einrichtung des Bundesfreiwilligendienstes muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Gemeinwohlorientierter Einsatz in sozialen Einrichtungen

Ziel des Bundesfreiwilligendienstes ist es, zukünftig möglichst vielen Menschen einen Einsatz für die Allgemeinheit zu ermöglichen. Der neue Dienst steht Männern und Frauen ab Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen und kann im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in weiteren Bereichen wie Sport, Integration und Kultur geleistet werden. Die Dauer beträgt in der Regel ein Jahr, mindesten sechs und höchstens 24 Monate. Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich Vollzeit zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden möglich. Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.

Der Bundesfreiwilligendienst soll das in Länderhoheit fallende Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) stärken, sinnvoll ergänzen und gemeinsam mit diesen durchgeführt und verwaltet werden. Wie der bisherige Zivildienst wird der Dienst in sozialen Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, der Kommunen und anderer Träger durchgeführt. Die Freiwilligen werden weiterhin vor Ort und in Seminaren pädagogisch begleitet.

Einzelheiten zum Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor:

  • Der Bundesfreiwilligendienst soll Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen stehen.
  • Wie in den Jugendfreiwilligendiensten soll der Einsatz in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate dauern.
  • Wie der Zivildienst soll auch der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral sein. Er soll nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten.
  • Der Bundesfreiwilligendienst soll in den bisher von Zivis besetzten Plätzen und Bereichen geleistet werden können. Zudem sollen die Einsatzbereiche zum Beispiel auf Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert werden.
  • Das Taschengeld hat in Ost und West eine einheitliche Obergrenze. Es wird wie in FSJ und FÖJ nicht vorgegeben, sondern frei mit den Trägern vereinbart.

Insgesamt fördert der Bund die Freiwilligendienste künftig mit 350 Millionen Euro pro Jahr, davon 50 Millionen Euro aus der bisherigen Förderung der Jugendfreiwilligendienste und 300 Millionen Euro aus den bisher für den Zivildienst zur Verfügung gestellten Mitteln.