Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesfamilienministeriums soll bis Ende Februar verbindliche Vereinbarungen erarbeiten, zusätzlich soll das Telemediengesetz entsprechend geändert werden. An der Arbeitsgruppe beteiligt sind das Bundesinnenministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, die sieben größten Zugangs-Provider in Deutschland, die 95 Prozent des Marktes abdecken sowie die drei Dachverbände der Branche.
In Zukunft wird das Bundeskriminalamt nach kinderpornografischen Internetseiten suchen und diese in eine ständig aktualisierte Liste aufnehmen, die den Internet-Anbietern zugeleitet wird. Diese sperren dann die entsprechenden Seiten. In Deutschland können so bis zu 300.000 Zugänge am Tag verhindert werden.
Vorbild sind die skandinavischen Länder. Experten aus Norwegen und Dänemark haben am 15. Januar im Bundesfamilienministerium von den Erfolgen in ihren Ländern beim Kampf gegen Kinderpornografie im Internet berichtet. Die notwendige Technik kann von den norwegischen Behörden übernommen werden.