Bildungs- und Teilhabepaket kommt bei den Familien gut an

lächelndes Mädchen im Schulunterricht. Bildnachweis: iStock
Nachhilfe kann vom Bildungs- und Teilhabepaket bezahlt werden © BMFSFJ
Immer mehr Kinder im Kinderzuschlag profitieren von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets: Inzwischen können fast alle Kinder an eintägigen Schul- und Kitaausflügen teilnehmen, und der Verzicht auf Nachhilfe, mehrtägige Ausflüge und das gemeinsame Mittagessen wurde um bis zu 70 Prozent vermindert. Das ist das Ergebnis einer Evaluation, die das Bundesfamilienministerium am 17. April im Monitor Familienforschung veröffentlicht hat.

"Heute nutzen fast 80 Prozent der Familien mit Kinderzuschlag diese neue, zielgenau auf die Förderung der Kinder ausgerichtete Leistung. Das ist ein großer Erfolg", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Damit hat sich mein Einsatz gelohnt, das Bildungs- und Teilhabepaket nicht nur für Kinder in der Grundsicherung oder Sozialhilfe vorzusehen, sondern auch den Familien mit geringen Einkommen im Kinderzuschlag und Wohngeld zu ermöglichen."

Zielgenaue Leistung

Eltern erleben das Bildungs- und Teilhabepaket als sinnvoll und hilfreich: Das Bildungs- und Teilhabepaket wird von rund 90 Prozent der Eltern als ein sinnvolles Instrument angesehen, das die Chancen der Kinder verbessert. Über 80 Prozent der Eltern, die bereits Leistungen beantragt haben, sind davon überzeugt, dass sie ihre Kinder durch das Bildungs- und Teilhabepaket besser fördern können. Das Paket wird von den Eltern überwiegend (rund 70 Prozent) als ein Instrument wahrgenommen, das an der richtigen Stelle ansetzt und Leistungen bietet, die ihren Kindern tatsächlich helfen. Mit 90 Prozent fühlen sich fast alle nutzenden Familien finanziell zumindest etwas entlastet und erhalten nun mehr Spielräume, um ihre Kinder zu fördern.

Das Bundesfamilienministerium hat die Einführung und weitere Entwicklung dieser neuen Leistung wissenschaftlich begleitet. In einer Panelstudie wurden dieselben Familien zu drei verschiedenen Zeitpunkten nach Nutzung, Wirkung und Bewertung befragt.

Kinderzuschlag hat sich bewährt

Weiterhin zeigt der Monitor Familienforschung, dass der Kinderzuschlag als Familienleistung geschätzt und Leistungen der Grundsicherung vorgezogen wird. Der Kinderzuschlag erreicht häufig Familien mit mehr als zwei Kindern (48 Prozent der Nutzer) und wird meist nur vorübergehend bezogen, wenn die Kinder noch klein sind. In dieser Zeit ist der Kinderzuschlag mit seinen bis zu 140 Euro pro Kind für die Familien aber von hoher Bedeutung für ihre wirtschaftliche Stabilität. Der Sprung aus dem Kinderzuschlag gelingt am häufigsten, wenn auch die Mutter eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat.

Zum Bildungs- und Teilhabepaket

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind im März 2011 rückwirkend zum 1. Januar 2011 eingeführt worden, um Bildung und gesellschaftliches Mitmachen als Teil des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder im Sozialrecht stärker zu berücksichtigen.

Das Paket umfasst eintägige Schul- und Kita-Ausflüge, mehrtägige Klassen- und Kita-Fahrten, den persönlichen Schulbedarf, die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur nächstgelegenen Schule, außerschulische Lernförderungen (Nachhilfe), einen Zuschuss zur Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtung sowie die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, zum Beispiel durch Besuch einer Musikschule, Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Teilnahme an Kursen.