Fachkonferenz Beteiligungsverfahren zum Demokratiefördergesetz erfolgreich abgeschlossen

Nancy Faeser und Lisa Paus
Nancy Faeser und Lisa Paus bei der Fachkonferenz zum Demokratiefördergesetz© eventfotografen.berlin/Konstantin Gastmann

Am 4. Mai haben das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnenministerium gemeinsam das breite Beteiligungsverfahren zum Demokratiefördergesetz erfolgreich abgeschlossen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesinnenministerin Nancy Faeser diskutierten dazu auf der Fachkonferenz "Auf dem Weg zu einem Demokratiefördergesetz - Impulse, Chancen und Herausforderungen" mit Vertreterinnen und Vertretern von Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

Seit Ende Februar 2022 haben rund 170 Dachverbände, Fachorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Stellungnahmen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Gesetzentwurfs eingebracht. Grundlage war ein von Bundesinnenministerium und Bundesfamilienministerium gemeinsam erarbeitetes Diskussionspapier.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Demokratie ist nichts Selbstverständliches. Vielfalt und demokratische Werte müssen jeden Tag verteidigt werden. Ich bin davon überzeugt, dass uns gesellschaftlicher Zusammenhalt widerstandsfähig gegenüber Krisen macht. Deshalb ist es so wichtig, dass wir diejenigen, die sich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft engagieren und sich entschieden gegen eine zunehmende Radikalisierung stellen, noch stärker unterstützen. 

Auf dem Weg zum Demokratiefördergesetz haben wir diese Menschen daher frühzeitig beteiligt und so sichergestellt, dass sie auch wirklich gehört werden. Ich danke allen Beteiligten sehr für die vielen Hinweise und Anregungen. 

Mit der heutigen Fachkonferenz haben wir einen Meilenstein zur Ausgestaltung des Demokratiefördergesetzes genommen. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und fließen - soweit rechtlich möglich - in die Ausgestaltung eines Gesetzentwurfes ein. Bis Ende des Jahres wollen wir den Referentenentwurf ins Kabinett einbringen."

Ziel des Demokratiefördergesetzes ist es, Projekte zur Förderung der Demokratie und zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt sowie zur Extremismusprävention verlässlich und bedarfsorientiert fördern zu können. So erhalten Projekte und Initiativen für ihre wichtige zivilgesellschaftliche Arbeit mehr Planungssicherheit. Bisher hat der Bund im Bereich Demokratieförderung und Extremismusprävention keine gesetzliche Grundlage.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir wollen unsere Demokratie von innen heraus stärken. Bürgerinnen und Bürger, die in Zeiten der Pandemie begonnen haben, an der Demokratie zu zweifeln, wollen wir wieder für sie gewinnen. Mit dem Demokratiefördergesetz werden wir das groß-artige demokratische Engagement, das es überall in unserem Land gibt, endlich auch als Bund verlässlich und umfassend fördern können. Das ist der beste Schutz gegen Extremismus und gegen Angriffe auf politische Institutionen, die freie Wissenschaft und unabhängige Medien. 

Unser Anspruch ist, das Gesetz für die demokratische Zivilgesellschaft und gemeinsam mit der demokratischen Zivilgesellschaft zu entwickeln. Für die sehr engagierte Beteiligung vieler Organisationen und von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bedanke ich mich deshalb sehr herzlich. Ihre Vorschläge werden für uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs sehr hilfreich sein. Gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus möchte ich noch in diesem Jahr den Entwurf für das Demokratiefördergesetz dem Kabinett vorlegen."

Demokratieförderung und Extremismusprävention

Die Ziele des Demokratiefördergesetzes aus dem gemeinsamen Diskussionspapier von Bundesfamilienministerium und Bundesinnenministerium sind:

  • einen gesetzlichen Auftrag des Bundes im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention zu schaffen, auf Grund dessen sowohl eigene Maßnahmen des Bundes als auch die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements vorgesehen werden können,
  • eine angemessene Finanzierung in diesem Bereich nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes sicherzustellen und
  • allgemeine Fördervoraussetzungen festzuschreiben, die eine bedarfsorientierte und längerfristige Förderung von Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung zur Demokratiestärkung, Extremismusprävention und Vielfaltgestaltung ermöglichen.