Mit dem Gesetzesentwurf zu Gehsteigbelästigungen verfolgen Bund und Länder das Ziel, Schwangere wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen. Das stärkt die Rechte von Schwangeren und das gesetzliche Beratungs- und Schutzkonzept.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft gehört zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen haben wir für das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter einen guten Kompromiss gefunden. Wir geben den Ländern jetzt klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke. Gleichzeitig stärken wir die Rechte der Frauen und beenden einen möglichen Spießrutenlauf auf dem Weg zur Beratungsstelle. Ich freue mich, dass das Gesetz nun in Kraft treten wird."
Rechte von Schwangeren stärken
Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:
- Ungehinderten Zugang zu Einrichtungen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
- Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder zum Beispiel am Betreten gehindert werden.
- Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
- Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden können.
- Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.