Alleinerziehende Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

Mutter mit Kindern beim Backen
Alleinerziehende unterstützen© Fotolia / mashiki

Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss nun bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten ist für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten.

Antrag jetzt stellen

Alleinerziehende, die von den Neuerungen betroffen sind, sollten die Leistung umgehend beim Jugendamt beantragen. Auch eine spätere Antragstellung im September 2017 reicht aus, um Ansprüche für die Zeit ab 1. Juli 2017 geltend zu machen. Das zuständige Jugendamt finden Sie zum Beispiel mit Hilfe der PLZ-Suche im Familien-Wegweiser.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:

"Ich freue mich, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt endlich abgeschlossen ist. Die Jugendämter werden noch etwas Zeit brauchen, um jeden einzelnen Fall zu bearbeiten. Hier bitte ich die betroffenen Mütter, Väter und ihre Kinder noch um etwas Geduld. Am Ende zählt: Alle Alleinerziehenden erhalten die Unterstützung, die ihnen zusteht."

Der Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine sehr wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Er hilft den Alleinerziehenden, wenn sie wegen des Ausfallens der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils selbst nicht nur für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen, sondern auch für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssen. Alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder sind in dieser Lebenssituation besonders zu unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss hat dabei auch armutsreduzierende Wirkung.

Die hohe Bedeutung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende und ihre Kinder bestätigt auch die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Denn der Unterhaltsvorschuss sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden und die ihrer Kinder ab. Vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.