Der kombinierte siebte und achte Staatenbericht erläutert, welche Maßnahmen Deutschland zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2014 zur Umsetzung der Gleichstellung der Frau getroffen hat. Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt mit dem Bericht ihre Verpflichtung aus Artikel 18 des Frauenrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN), regelmäßig über die Umsetzung von Gleichstellung zu berichten. Dem CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen wird der Bericht in den kommenden Wochen offiziell zugeleitet.
Teilhabe und Lohngerechtigkeit
"Der Bericht zeigt: Wir sind in vielen Bereichen, die zuletzt der Ausschuss angemahnt hat, ein wichtiges Stück vorangekommen. Ein großer Erfolg ist das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst", sagte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig. Ebenso wichtig sei hier das ElterngeldPlus, die Familienpflegezeit und der Ausbau von Kita-Plätzen, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen und dadurch auch mehr ökonomische Selbstständigkeit für Frauen. "Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern in Deutschland hat der CEDAW-Ausschuss in der Vergangenheit immer wieder gerügt. Mehr Lohngerechtigkeit herzustellen, ist daher mein Ziel und ein Vorhaben des Koalitionsvertrags", erklärte Manuela Schwesig weiter.
"Auch bei der Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden haben wir Fortschritte erzielt: Im Rahmen des Familienpakets, das sich noch im parlamentarischen Verfahren befindet, wird der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 1908 Euro erhöht und um eine Staffelung nach Kinderzahl in Höhe von 240 Euro pro Kind ab dem zweiten Kind ergänzt", sagte die Bundesfrauenministerin.
Siebter und achter Staatenbericht
Zuletzt hatte Deutschland 2007 den sechsten Staatenbericht vorgelegt. In den abschließenden Bemerkungen zu diesem Bericht hat der CEDAW-Ausschuss Deutschland aufgefordert, den nächsten periodischen Bericht als kombinierten siebten und achten Staatenbericht vorzulegen. Damit ergibt sich ein Berichtszeitraum von 2007 bis 2014. Der kombinierte siebte und achte CEDAW-Staatenbericht konzentriert sich auf die abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses zum sechsten Staatenbericht, in denen er Empfehlungen unter anderem zu folgenden Bereichen abgegeben hatte:
- Gleichberechtigte Partizipation von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft
- Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
- Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen
- Erreichen der Entgeltgleichheit
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Abbau geschlechterspezifischer Stereotype
- Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und des Menschenhandels
- Förderung der Frauengesundheit
- Integration von Migrantinnen
- Dialog mit transsexuellen und intersexuellen Menschen
CEDAW
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist das wichtigste internationale Abkommen für die Rechte der Frau. Es verbietet die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen und verpflichtet die Vertragsstaaten, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen umzusetzen. Deutschland hat das VN-Abkommen bereits 1985 ratifiziert.