Altersnachweis bei Zigarettenautomaten

Mit der Kampagne "Pro Jugendschutz" verstärkt die Bundesregierung gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e. V. ihre Aktivitäten beim Kinder- und Jugendschutz. Seit dem 1. Januar 2007 sind Zigaretten nur noch mit Altersnachweis an öffentlichen Automaten erhältlich. Dazu wurde der Chip der zum Bezahlen notwendigen EC-Karte mit einem Jugendschutzmerkmal ausgestattet, mit dem die Benutzer nachweisen, dass sie älter als 16 Jahre sind.