Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die angekündigte Besteuerung der Einkünfte aus der öffentlich geförderten Kindertagespflege um ein Jahr verschoben. Tagesmütter und Tagesväter, die für die Betreuung von bis zu fünf Kindern eine "laufende Geldleistung" gemäß § 23 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) erhalten, müssen damit auch im Jahr 2008 auf diese Einkünfte grundsätzlich keine Steuer- und Sozialabgaben errichten.
Insbesondere ist auch weiterhin eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Auch die Anhebung des pauschalen Betriebsausgabenabzugs auf 300,- € pro Monat und Kind für Einkünfte aus der Kindertagespflege ist damit vorerst ausgesetzt.
Mit diesem Schritt reagiert die Bundesregierung auf die Verunsicherung, zu der die neue einkommensteuerrechtliche Behandlung der Kindertagespflege geführt hat. Die Kindertagespflege stellt mit einem geplanten Anteil von 30 Prozent einen entscheidenden Pfeiler der Einigung von Bund, Ländern und Kommunen dar, bis zum Jahr 2013 für bundesweit durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze vorzuhalten. Dieser quantitative Ausbau muss mit einer qualitativen Stärkung der Kindertagespflege verbunden werden. Ziel ist es, das Vertrauen in die Kindertagespflege zu stärken und die Kindertagespflege gleichermaßen attraktiv für Eltern wie für Tagesmütter und -väter zu gestalten. Dazu gehören die Sicherung der Grundqualifizierung und die Einführung von Standards für die Aus- und Weiterbildung der Tagespflegepersonen, die einher gehen müssen mit einer entsprechend zu erhöhenden Vergütung und klar umrissenen und miteinander abgestimmten finanziellen, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Das Jahr 2008 soll dazu genutzt werden, im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen für alle Beteiligten tragfähigen, kohärenten Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird mit weiteren Maßnahmen zur Qualität und Qualifizierung in der Kindertagespflege die Länder und Kommunen darin unterstützen, Eltern über die familiennahe Betreuung in der Kindertagespflege auch langfristig eine echte Wahlfreiheit zu eröffnen. Auch im Rahmen der anstehenden Novellierung des SGB VIII soll nicht nur auf die geänderten Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege reagiert werden, sondern wir wollen diese aktiv und im Sinne aller Beteiligten gestalten.