6. Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau beschlossen

Das Bundeskabinett hat den unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellten 6. Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau in seiner Sitzung am 6. Juni 2007 beschlossen.

Er zeigt ein umfassendes Bild der Gleichstellungspolitik über den Zeitraum der vergangenen vier Jahre in den Zuständigkeitsbereichen der Bundesministerien und Bundesländer. Er wurde dem Bundestag zugeleitet, wo er nach der Sommerpause debattiert werden wird. 

Die Berichterstattung beruht auf Artikel 18 des Übereinkommens, das am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als umfassendes, internationales Menschenrechtsinstrument für Frauen verabschiedet wurde. Danach verpflichten sich alle Vertragsstaaten, im Turnus von vier Jahren dem Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Bericht über die zur Durchführung dieses Übereinkommens getroffenen Gesetzgebungs-, Gerichts-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen und die Fortschritte in diesem Bereich vorzulegen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1985 das Frauenrechtsübereinkommen ratifiziert und sich damit dieser Verpflichtung unterworfen. Die Konvention, die Standards zur Beseitigung der Diskriminierung der Frauen in den Bereichen Politik, Bildung, Soziales, Kultur und Gesetzgebung enthält, ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht.

Die Einhaltung der Konvention wird von einem Ausschuss (CEDAW-Ausschuss) überwacht, dem unabhängige Expertinnen und Experten aus verschiedenen Ländern angehören. Sie stützen sich bei ihrer Arbeit auf die Staatenberichte der einzelnen Länder sowie auf weitere Erkenntnisquellen, wie z.B. Berichte von Nichtregierungsorganisationen, und auf eigene Untersuchungsergebnisse. Nach Prüfung der Berichte spricht der Ausschuss den Staaten Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Konvention aus. Die Bundesregierung greift diese Hinweise des Ausschusses auf, um durch geeignete Maßnahmen die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter zu verbessern.