25 Jahre Berliner Gleichstellungsgesetz

von links: Dr. Christine Bergmann, Senatorin a.D.; Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin; Dr. Helga Lukoschat, Vorstandsvorsitzende EAF Berlin; Harald Wolf, Senator a.D.; Barbara Loth, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Arbeit Berlin © Bildnachweis: BMFSFJ
Im Januar 1991 hat sich das Land Berlin ein Gleichstellungsgesetz für die Landesverwaltung gegeben. Anlässlich der Jubiläumsfeier am 20. Januar hob Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Bedeutung der Gleichstellungsgesetze für die Bundes- und Landesverwaltungen hervor: "Die Umsetzung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes ist in vorbildlicher Weise gelungen. Es kommt nicht nur auf den Gesetzestext an, sondern auch auf den Umsetzungswillen der politisch Verantwortlichen."

Tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen

Mit Blick auf die Bundesverwaltung sagte sie: "Das am 1. Mai 2015 in Kraft getretene Bundesgleichstellungsgesetz gibt viele wichtige Verpflichtungen und Anstöße zur Erreichung der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen. Insbesondere sind in Zukunft konkrete Zielvorgaben für jede einzelne Vorgesetzten- und Leitungsebene zu benennen. Der Gleichstellungsplan hat für jede Zielvorgabe konkrete Maßnahmen personeller, sozialer oder organisatorischer Art zu enthalten. Auch die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten werden weiter gestärkt und das neue Bundesgleichstellungsgesetz ermöglicht mehr Stellvertreterinnen."

Ein anderer wichtiger Regelungsbereich ist die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Den Beschäftigten sind Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen anzubieten, die Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf erleichtern. "Die Bundesverwaltung setzt ein starkes Signal für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen", betonte Elke Ferner.

Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in den neuen Regelungen zu Fortbildung, Dienstreisen und dienstlichen Ausbildungen auch die Erstattung zusätzlich anfallender, unabwendbarer Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Personen erstattet werden können. Die Dienststelle müsse Beschäftigten mit Familien- oder Pflegeaufgaben im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungen sowie an Dienstreisen ermöglichen.

Gleichstellungspolitischer Vorbildcharakter

Elke Ferner lobte darüber hinaus die fortschrittlichen Regelungen des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes: "Das Berliner Landesgleichstellungsgesetz hat seit langem in vielfacher Hinsicht gleichstellungspolitischen Vorbildcharakter. So ist beispielsweise dank der Einbeziehung von Landesunternehmen und Anstalten des Landes Berlin beim Thema Führungspositionen in Berlin der Frauenanteil in den Chefetagen der Landesunternehmen besonders hoch."