Gesetzliche Krankenversicherung
Role Model Petra Brakel, Leiterin stationäre und ambulante Versorgung
Am 12. August 2021 ist das FüPoG II in Kraft getreten, das eine Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen und Geschäftsführungen der Sozialversicherung für bundes- und landesunmittelbare Sozialversicherungsträger sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts vorsieht. Es gilt, dass ein mehrköpfiger Vorstand mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein muss. Ebenso muss die Geschäftsführung mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein.
Zum Stichtag 30. Juni 2022 liegen für landesunmittelbare Sozialversicherungsträger und zum Stichtag 31. Dezember 2022 für die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger erstmals Zahlen zu Frauenanteilen vor. Die Betrachtung des Frauen- und Männeranteils an den Führungspositionen bei den landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern zeigt, dass Frauen sowohl im hauptamtlichen Vorstand als auch in der Geschäftsführung unterrepräsentiert sind.
So ist beispielsweise bei den landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern der Frauenanteil an den Beschäftigten mit 73 Prozent wesentlich höher als der Frauenanteil an den Führungspositionen mit 24 Prozent.
Zudem liegt sowohl bei den landes- wie den bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern der Frauenanteil bei den Führungspositionen (hauptamtlicher Vorstand und Geschäftsführung) mit 28 Prozent und 25 Prozent unterhalb der gesetzlichen Vorgaben.
Datenquelle: Siebte Jährliche Information (der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes), 2023, BMFSFJ und BMJ (Stichtag 30.06.2022)
Datenquelle: Siebte Jährliche Information (der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes), 2023, BMFSFJ und BMJ (Stichtag 30.06.2022)
Datenquelle: Siebte Jährliche Information (der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes), 2023, BMFSFJ und BMJ (Stichtag 30.06.2022)
Datenquelle: Siebte Jährliche Information (der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes), 2023, BMFSFJ und BMJ (Stichtag 31.12.2022)
Datenquelle: Siebte Jährliche Information (der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes), 2023, BMFSFJ und BMJ (Stichtag 31.12.2022)
Datenquelle: Siebte Jährliche Information (der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes des Bundes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes), 2023, BMFSFJ und BMJ (Stichtag 31.12.2022)