4 Holzwürfel mit Personenprofilen unter einer Lupe zu einem Quadrat zusammen gesetzt
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Frauenanteile in den Gremien des Bundes

Portrait Lisa Paus
Zitat von Lisa Paus© Felix Zahn

„Das Bundesgremienbesetzungsgesetz hat seit dem Inkrafttreten eine positive Wirkung erzielt. Unter der Federführung des Bundesgleichstellungsministeriums haben die entsendenden Ressorts der Bundesregierung mehr Frauen für sogenannte wesentliche Gremien und Aufsichtsgremien bestimmt und ihren Willen gezeigt, möglichst paritätisch zu besetzen.“

Lisa Paus

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz aus 2015 ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) am 12. August 2021 novelliert worden. Damit wurden die bisherigen Vorgaben für die Besetzung von Gremien durch Mitglieder des Bundes erweitert und geschärft. Die Einschränkung auf Gremien mit mindestens drei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern wurde aufgehoben. Stattdessen greifen die Vorgaben bereits ab zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern. 

Durch die ausgeweiteten Vorgaben des BGremBG werden knapp 120 weitere Gremien einbezogen, die künftig der Paritätsvorgabe unterliegen.

Soll-Vorgabe bei Aufsichtsgremien 

Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des BGremBG fallen weitere 106 Aufsichtsgremien unter die Vorgaben.

Aufsichtsgremien sind gemäß § 3 Nummer 1 BGremBG Aufsichts- und Verwaltungsräte sowie vergleichbare Aufsicht führende Organe ungeachtet ihrer Bezeichnung und Rechtsgrundlage, auch wenn deren Mitglieder durch Wahl bestimmt werden. Erfasst werden damit die Aufsichtsräte der juristischen Personen des Privatrechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts und zwar unabhängig davon, ob sie gewählt oder von den Anteilseignern entsendet werden. Darüber hinaus erstreckt sich die Vorschrift auf solche Organe, die vergleichbare Funktionen wie Aufsichtsräte ausüben, wie etwa der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit oder der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung. 

Hinwirkenspflicht auf paritätische Besetzung bei wesentlichen Gremien 

Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des BGremBG fallen weitere 17 wesentliche Gremien mit zwei vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern unter die Vorgaben. 

Wesentliche Gremien sind zum einen Gremien, bei denen die Bundesregierung die Mitgliedschaft mindestens eines Mitglieds zu beschließen oder zur Kenntnis zu nehmen hat. Damit sind alle kabinettrelevanten Besetzungsvorgänge als wesentliche Gremien einzustufen. Die Kabinettrelevanz ist Ausdruck der politischen Bedeutung des Gremiums und begründete damit seine Wesentlichkeit.

Zum anderen sind Gremien wesentlich, die wegen ihrer besonderen tatsächlichen, wissenschaftlichen oder zukunftsrelevanten Bedeutung von den Institutionen des Bundes als wesentliche Gremien bestimmt worden sind. 

Gremienbesetzungen der Bundesressorts

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz sieht vor, dass die Institutionen des Bundes auf ihrer Internetseite eine Aufstellung über ihre Aufsichts- und wesentlichen Gremien sowie über die Anzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder veröffentlichen. Die aktuelle Veröffentlichung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist hier zu finden. Wie hoch der Frauenanteil in den Gremien der übrigen Bundesressorts ist, kann anhand der Linkliste nachvollzogen werden.

Eine Übersicht der Gremien nach Institutionen und Anzahl der Mitglieder, die der Bund bestimmt, kann auch der Jährlichen Information der Bundesregierung entnommen werden.

Um das gesetzliche Ziel einer paritätischen Teilhabe von Frauen und Männern an den Gremienbesetzungen des Bundes zu erreichen, einigten sich die Bundesressorts auf Ebene der beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Juli 2018 auf gemeinsame Verfahrensregeln für Gremienbesetzungen. Die Einrichtung zentraler Ansprechstellen für Gremienbesetzungen in jedem Bundesministerium und eine halbjährliche Befassung der beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aller Bundesressorts haben gemeinsam mit weiteren Maßnahmen zu einer besseren Koordinierung und vorausschauenden Planung von Gremienbesetzungen geführt. Die Erfolge dieser vereinbarten Regeln lassen sich an der Entwicklung der Zahlen ablesen.

Linkliste zum Frauenanteil in den Gremien der Bundesressorts