mit Personenprofil, einem Diagramm und mittig einem Gleich- und Ungleichzeichen auf Kippe
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Bundesunternehmen: Teilhabe von Frauen an Führungspositionen

Portrait Lisa Paus
Zitat von Lisa Paus© Felix Zahn

„Wir brauchen eine tiefgreifende Veränderung der Unternehmenskultur, damit die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den Führungsgremien öffentlicher Unternehmen auch gelebt wird. Die Unternehmen und ihre Beschäftigten profitieren von mehr Frauen im Top-Management. Unser Ziel ist die paritätische Besetzung der Aufsichtsgremien und des Managements bei den wichtigsten Bundesbeteiligungen, denn wir sind uns der Vorbildfunktion sehr bewusst.“

Lisa Paus

Bundesunternehmen sind Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes. Die Bundesregierung besitzt Anteile an Unternehmen aus Bereichen wie zum Beispiel Verkehr, Kommunikation oder Sicherheit. Der Bund beteiligt sich an bestimmten Unternehmen, weil diese essenzielle Aufgaben für das Gemeinwohl übernehmen. Dadurch kann der Staat wichtige Anliegen und hoheitliche Aufgaben umsetzen, beispielsweise die Herstellung von Ausweisdokumenten. Die Bundesdruckerei, ein Bundesunternehmen, produziert nicht nur diese Dokumente, sondern arbeitet auch an digitalen Lösungen für den Nachweis der Identität von Personen. Das muss sicher und verlässlich funktionieren: Der Bund hat also ein sicherheitspolitisches Interesse an dem Unternehmen. Das Bundesfinanzministerium erstellt jährlich einen Bericht über die Bundesbeteiligungen. Bundesunternehmen haben eine besondere Verantwortung, deshalb sollen sie ihren Beschäftigten besonders gute Arbeitsbedingungen bieten und Beispiel sein, für eine gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen, gut und nachhaltig wirtschaften.

Neuregelungen für die Bundesunternehmen im Zweiten Führungspositionen-Gesetz

Eine Prüfung durch die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode ergab, dass Frauen in den Unternehmensorganen der Bundesunternehmen unterrepräsentiert sind. Der Bund beschloss, in Unternehmen, in denen er wegen seiner mehrheitlichen Beteiligung einen bestimmenden Einfluss hat, künftig Maßstäbe für die Teilhabe von Frauen zu setzen.

Daher wurde mit dem FüPoG II für Unternehmen in Form der Aktiengesellschaft, Europäischen Gesellschaft (SE) oder GmbH mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes die Pflicht eingeführt, im Aufsichtsrat die feste Quote von mindestens 30 Prozent zu erfüllen. 

Zudem wurde bei Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes für ein Geschäftsführungsorgan mit mehr als zwei Personen ein Mindestbeteiligungsgebot von einer Frau und einem Mann eingeführt.

Der Bund nimmt seine Vorbildfunktion ernst und hat seinen Unternehmen mit dem FüPoG II strengere Vorgaben gesetzt.

Zusammensetzung von Geschäftsführungen unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes (2021)

Zusammensetzung von Geschäftsführungen unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes (2021) Prozentuale Verteilung ...

Datenquelle: Beteiligungsbericht des Bundes 2022, BMF

Datengrundlage des Diagrammes (vollständiger Bericht)

Frauenanteil in Überwachungsgremien und Geschäftsführungen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes

Von den 71 unmittelbaren Unternehmen in Privatrechtsform mit Geschäftstätigkeit ist der Bund im Jahr 2021 an 51 Unternehmen mit mehr als 50 Prozent beteiligt, davon sind mehr als 60 Prozent Unternehmen große Kapitalgesellschaften nach der Größenklasseneinordnung des § 267 Handelsbuchgesetz (HGB).

Der Anteil von Frauen in Überwachungsgremien und Geschäftsführungen bei den unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des Bundes hat sich in den Jahren ab 2011 kontinuierlich von 20,1 Prozent bis 2021 auf 44,3 Prozentmehr als verdoppelt. In den Geschäftsführungen erhöhte sich der Anteil von Frauen im gleichen Zeitraum von 7,1 Prozent auf 29,2 Prozent.

Von den 215 Mandaten, die der Bund im Jahr 2021 in den Überwachungsgremien seiner Mehrheitsbeteiligungen besetzte, entsandte der Bund 104 Frauen, was mit 48,37 Prozent einer paritätischen Besetzung nahekommt.

Zielgrößen für Bundesunternehmen

Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wurden im FüPoG II strengere Vorgaben eingeführt: Das Mindestbeteiligungsgebot gilt bereits für Geschäftsführungsorgane (AG, Europäische Gesellschaft (SE) und GmbH), die aus mehr als zwei Mitgliedern bestehen. Dies gilt ab 1. August 2022 unabhängig von Börsennotierung und Mitbestimmung des Unternehmens. Für den Aufsichtsrat gilt ab 1. April 2022 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent.
Für Unternehmen, für die das Mindestbeteiligungsgebot für das Geschäftsführungsorgan und/oder die 30 Prozent-Mindestquote für den Aufsichtsrat gilt, entfällt die Pflicht zur Festlegung von Zielgrößen.

Von den 51 unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des Bundes unterliegen im Jahr 2021 15 Beteiligungen der gesetzlichen Pflicht, für ihr Unternehmen eine Zielgröße festzulegen zur Erhöhung des Frauenanteils in der Geschäftsführung beziehungsweise dem Vorstand, des Frauenanteils in der 1. und 2. Führungsebene unterhalb der Geschäftsführerebene beziehungsweise des Vorstand sowie im Aufsichtsrat. 

Geschäftsführung und Vorstand

Von diesen 15 Mehrheitsbeteiligungen, die der gesetzlichen Pflicht unterliegen, geben neun Mehrheitsbeteiligungen an, die sich gesetzten Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils für die Geschäftsführung beziehungsweise den Vorstand im Berichtsjahr (Stichtag 31. Dezember 2021) erfüllt zu haben. Sechs Mehrheitsbeteiligungen verneinen dies. Vier Mehrheitsbeteiligungen gaben an, zum Berichtsstichtag die sich gesetzte Zielgrößen Null erfüllt zu haben. Eine gesetzlich geregelte Mindestzielgröße gibt es nicht. Rechtlich zulässig ist eine Zielgröße Null. Daten über Verletzungen von Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Festlegung von Zielgrößen liegen nicht vor.

1. und 2. Führungsebene 

Neun Mehrheitsbeteiligungen erfüllen im Berichtsjahr (Stichtag 31. Dezember 2021) ihre selbst gesetzte Zielgröße zur Erhöhung des Frauenanteils in der 1. Führungsebene und sieben in der 2. Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung beziehungsweise Vorstandsebene.

Aufsichtsräte

Von 15 Mehrheitsbeteiligungen des Bundes, die der gesetzlichen Pflicht unterliegen, für ihr Unternehmen eine Zielgröße zur Erhöhung des Frauenanteils im Aufsichtsrat festzulegen, geben 14 Mehrheitsbeteiligungen an, die gesetzte Zielgrößen im Berichtsjahr erreicht zu haben. (Stichtag 31. Dezember 2021)

Die Studie von Frauen in die Aufsichtsräte e. V. (FidAR) basiert auf einer umfassenden Befragung von über 300 Frauen in Führung und Aufsicht in Bundes- und Landesbeteiligungen. Sie formuliert auch konkrete Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Führungspositionen. Der Praxisleitfaden gibt Anregungen, wie öffentliche Unternehmen den Frauenanteil in Führungsebenen erhöhen können.

FidAR-Befragung der Führungskräfte öffentlicher Unternehmen



Cover der Publikation
© FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V.

Public WoB-Index 

Der Frauenanteil in Führungsgremien öffentlicher Unternehmen in Deutschland steigt nur langsam. Das zeigt der Public Women-on-Board-Index (WoB-index) den die Initiative FidAR im Auftrag des Bundesgleichstellungsministerin erstellt. In den Aufsichtsgremien der 262 größten Unternehmen mit Bundes- und Landesbeteiligungen stieg der Frauenanteil nur um 1,3 Prozentpunkte auf 37,1 Prozent, in den Geschäftsführungsgremien um 2,5 Prozentpunkte auf 25,7 Prozent.

Hier geht`s zum Bericht.

Cover der Publikation
© FidAR - Frauen in die Aufsichtsräte e.V.

Die weiterhin männerdominierte Führungskultur hemmt die Chancengerechtigkeit in öffentlichen Unternehmen. Die FidAR-Bedarfsanalyse gibt praxisnahe Empfehlungen zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe. Der Leitfaden bietet Unternehmen zahlreiche Praxistipps auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Unternehmenskultur. Er kann dabei allerdings nur ein möglicher Anstoß zur Veränderung sein, denn so unterschiedlich wie die Unternehmen, sind auch deren Umsetzungen – die gemeinsame Zielsetzung der gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen sowie eine auf Chancengerechtigkeit ausgerichtete Unternehmenskultur stehen übergreifend im Fokus.

Hier geht`s zum Bericht.

Cover der Publikation
© BMF

Die Bundesregierung berichtet regelmäßig und öffentlich über die Bundesbeteiligungen im Beteiligungsbericht des Bundes, der jährlich vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) herausgegeben wird. Der Bericht gibt auch Auskunft über die Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils nach dem Führungspositionen-Gesetz für die unmittelbaren Beteiligungen des Bundes.

Hier geht`s zum Bericht.