Gesetzentwurf Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)

Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst, im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Freiwilligen Ökologischen Jahr leisten jedes Jahr einen großen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Freiwilligendienste stärken die Demokratie durch gesellschaftliche Teilhabe und zivilgesellschaftliches Engagement. Als Grundlage für diese Dienste dienen gesetzliche Regelungen, die einheitliche Bedingungen und hohe Standards für alle Freiwilligen sichern.

Der Gesetzentwurf verbessert die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Teilzeit-Möglichkeiten, des Taschengeldes und ermöglicht zusätzliche Mobilitätszuschläge.

Teilzeit für alle

Freiwillige unter 27 Jahren sollen einfacher Teilzeit-Freiwilligendienste leisten können. Bisher müssen sie ein berechtigtes Interesse an einem Teilzeit-Dienst aufgrund von besonderen persönlichen Lebensumständen nachweisen. Zukünftig sollen Freiwillige unter 27 Jahren unabhängig von besonderen Lebensumständen einen Teilzeit-Dienst leisten dürfen. Für alle Freiwilligen gilt weiterhin, dass ein Teilzeit-Freiwilligendienst mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen muss, damit der Freiwilligendienst sozialversicherungsrechtlich ihre Hauptbeschäftigung ist. Es bleibt zudem dabei, dass alle am Dienstverhältnis Beteiligten mit einem Teilzeitdienst einverstanden sein müssen.

Höheres Taschengeld und Mobilitätszuschläge

Darüber hinaus sollen die Einsatzstellen den Freiwilligen je nach ihrem Ermessen ein höheres Taschengeld und zusätzliche Mobilitätszuschläge zahlen dürfen. 

Konkret soll die Obergrenze - ausgehend von den im Jahr 2024 geltenden Werten - von 453 Euro monatlich um 151 Euro auf 604 Euro monatlich angehoben werden. Im Ergebnis können die Freiwilligen damit ein deutlich höheres Taschengeld als bisher erhalten.