Direktlink:
Inhalt; Accesskey: 2 | Servicenavigation; Accesskey: 3

Elterngeldrechner

Infos zum Elterngeld

Was ist das Elterngeld?

Das Elterngeld wird für Kinder gezahlt, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Für Geringverdiener mit Einkommen von weniger als 1.000 Euro vor der Geburt ersetzt das Elterngeld bis zu 100 Prozent des wegfallenden Einkommens. Auch Eltern, die kein Erwerbseinkommen hatten, erhalten mindestens 300 Euro monatlich. Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht.

Wer bekommt das Elterngeld?

Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Das Elterngeld kann innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beansprucht werden. Vater und Mutter stehen gemeinsam zwölf Monatsbeträge zu, die sie untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate allein nehmen. Zwei weitere Monate stehen den Eltern zur Verfügung, wenn beide das Elterngeld nutzen und ihnen für mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen.

Mehr Informationen!

Auf der Website unseres Ministeriums finden Sie ausführliche Informationen zum Elterngeld. Mehr zu staatlichen Leistungen für Familien finden Sie auch auf www.familien-wegweiser.de

Mit unserem Online Rechner können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln:

Wichtiger Hinweis für Selbstständige: Für Selbstständige, die nicht bereits im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum durchgehend selbstständig erwerbstätig waren, oder die gleichzeitig Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, ist eine Berechnung mit dem Elterngeldrechner nicht möglich. In diesen Fällen ist eine umfassende Beratung auch zur Einkommensermittlung erforderlich, die nicht im Rahmen eines Online-Angebots geleistet werden kann. Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Elterngeldstellen des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Bitte beachten:

Der Elterngeldrechner berücksichtigt nur den aktuellen Rechtsstand, der zum Zeitpunkt der Eingaben gilt. Da bei der Einkommensberechnung auch Einkünfte berücksichtigt werden können, die einem früher geltenden Rechtsstand unterliegen, kann es in Einzelfällen zu geringen Abweichungen der Ergebnisse kommen. Dafür wird um Verständnis gebeten. Die Ergebnisse des Rechners dienen lediglich der Orientierung und können grundsätzlich nicht rechtsverbindlich sein. Ihren tatsächlichen Elterngeldanspruch kann Ihre Elterngeldstelle verbindlich ermitteln.

Webbug