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Wie lange besteht der Mutterschutz vor und nach der Geburt?

Die Mutterschutzfrist ist ein Zeitraum von mehreren Wochen vor und nach der Geburt. In diesem Zeitraum dürfen Sie nicht arbeiten. Die Mutterschutzfristen

  • beginnen 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und
  • enden normalerweise 8 Wochen nach der Geburt.

Wenn Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, dann dauert die Mutterschutzfrist insgesamt trotzdem 14 Wochen. Sie endet also nicht schon 8 Wochen nach der Geburt, sondern ein paar Tage später - so viele Tage später, wie Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist.

Anders ist es, wenn Ihr Kind so früh auf die Welt gekommen ist, dass es medizinisch als Frühgeburt gilt (zum Beispiel wenn Ihr Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt). Bei einer Frühgeburt besteht der Mutterschutz 12 Wochen nach der Geburt. Damit erhöht sich die gesamte Mutterschutzfrist von 14 Wochen auf 18 Wochen.

Ihre 8 Wochen Mutterschutzfrist erhalten Sie auch dann komplett, wenn Ihr Kind nach dem errechneten Termin auf die Welt kommt. Die Mutterschutzfrist gilt für Sie dann ein paar Tage länger, je nach tatsächlichem Geburtstermin.

Die Mutterschutzfrist endet ebenfalls erst 12 Wochen nach der Geburt,

  • wenn Sie Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge bekommen oder
  • bei Geburten von Kindern mit Behinderung und Sie die Verlängerung der Schutzfrist bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Hierzu gehören der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz verbunden mit einem Anspruch auf mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen (Gesundheitsschutz mit Teilhabeanspruch), der besondere Schutz vor Kündigung (Kündigungsschutz), das Beschäftigungsverbot und die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots (Einkommensschutz). Dieser Schutz gilt vor und nach der Geburt. Mit einigen Besonderheiten gilt dieser Schutz auch für Schülerinnen und Studentinnen. 

Die Mutterschutzfrist ist der Zeitraum, in dem Sie vor und nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Umgangssprachlich ist dieser Zeitraum gemeint, wenn man sagt, eine Frau sei im „Mutterschutz“. Dieser beginnt normalerweise 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Damit umfasst die Mutterschutzfrist in der Regel einen Zeitraum von 14 Wochen. Für die Schutzfrist vor der Entbindung gibt es eine Besonderheit: In dieser Zeit dürfen Sie – wenn Sie dies ausdrücklich wünschen – weiter beschäftigt werden.

Der Mutterschutz besteht aus vielen Einzelmaßnahmen zum Schutz der Mutter und ihres Kindes, während die Mutterschutzfrist den genauen Zeitraum angibt, in dem eine Mutter vor und nach der Geburt nicht arbeiten darf.

Mehr dazu, welche Frauen geschützt werden, finden Sie unter „Was ist Mutterschutz?“.