Menschenhandel bekämpfen Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel: Beteiligungsprozess startet

Eine Frau hält ihre Hand schützend vor die Kamera
Der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel soll Opfer künftig besser schützen© Fotolia/Adiano

Am 5. September hat das Bundesfamilienministerium koordinierend für den Ressortkreis "Menschenhandel" den Beteiligungsprozess für die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans (NAP) der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels begonnen. Dachverbände, Fachorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind eingeladen, in den nächsten Wochen Ideen einzubringen. Als Grundlage für die Beteiligung veröffentlichte das Bundesfamilienministerium ein ressortübergreifend abgestimmtes Diskussionspapier zur Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplans. Schriftliche Eingaben können bis zum 29. Oktober 2023 per Mail beim Bundesfamilienministerium eingereicht werden.

Der Koalitionsvertrag sieht die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels (zur sexuellen Ausbeutung) vor. Innerhalb der Bundesregierung besteht Einigkeit, dass sich der NAP grundsätzlich mit allen Formen des Menschenhandels befassen soll, also inklusive der sexuellen Ausbeutung, der Arbeitsausbeutung, der Ausnutzung strafbarer Handlungen, dem Organhandel, der Bettelei und dem Kinderhandel. Der NAP soll die strukturierte Planung und effiziente Bündelung der Maßnahmen der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels sowie zum Opferschutz optimieren.

Das Diskussionspapier zum NAP Menschenhandel sieht Maßnahmen in vier Handlungsfeldern vor:

  • Prävention
  • Schutz, Unterstützung und Entschädigung für Opfer von Menschenhandel
  • Strafverfolgung
  • Kooperation auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene

Zwei Aktionspläne sollen sich ergänzen

Zeitgleich zum NAP Menschenhandel startet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales - unter Beteiligung der Sozialpartner, Länder und weiterer relevanter Stakeholder - die Entwicklung eines NAP gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Die beiden NAP, die jeweils unterschiedliche Handlungsfelder adressieren, sollen sich in ihren Maßnahmen ergänzen. Der NAP Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit nimmt vorrangig die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes zur Prävention und Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in den Fokus, während die Bereiche Opferschutz und Strafverfolgung für alle Ausbeutungsformen gebündelt im NAP Menschenhandel bearbeitet werden.

Die Beteiligung der Zivilgesellschaft bezieht sich ausschließlich auf den NAP Menschenhandel. Ziel der Bundesregierung ist es, dass der NAP noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Damit er seine größtmögliche Wirkung entfalten kann, soll er von allen betroffenen Bundesressorts und im engen Austausch mit Ländern und Zivilgesellschaft erarbeitet werden.