EHAP Europäischer Hilfsfonds unterstützt am stärksten benachteiligte Personen

Mutter, Vater und Kind in liebevoller Umarmung auf eine Couc
Chancen und Teilhabe für EU-Zuwanderer stärken© Barbara Dietl

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesfamilienministerium haben am 6. Juli die gemeinsame Förderrichtlinie zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) veröffentlicht. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten Menschen aus anderen EU-Staaten, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter sowie wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Damit startet das Interessenbekundungsverfahren für die zweite Förderrunde 2019 bis 2020.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Die Kinder der betroffenen Familien wachsen oft in einem problematischen Umfeld auf: Schwierige Wohnverhältnisse, Armut und Ausgrenzung prägen ihr Leben. Wir müssen diese Kinder besonders fördern, denn das ist die Basis für eine gute Entwicklung. Dafür brauchen wir gute Kitas, damit jedes Kind bestmöglich gefördert wird, egal aus welchem Elternhaus es kommt. Zum anderen müssen wir aber auch die Eltern unterstützen und sie von der Bedeutung frühkindlicher Bildung überzeugen."

Besondere Unterstützung zum Kita-Einstieg

In Zukunft soll es daher den EHAP-Beraterinnen und EHAP-Beratern möglich sein, die Familien und Kinder bis zu einem halben Jahr beim Kita-Einstieg zu begleiten. Dieser Zeitraum ist entscheidend, da in diesen Monaten die Weichen für einen guten Einstieg in unser Bildungssystem gestellt werden. Insgesamt hat die Erfahrung der ersten Förderrunde gezeigt, wie wichtig über die Beratung hinaus für alle Zielgruppen des EHAP eine intensivere Begleitung zu den lokal und regional vorhandenen Hilfeangeboten ist. Sie wird daher in der zweiten Runde verstärkt gefördert.


Bundessozialminister Hubertus Heil:

"Auf diesem Erfolg möchten wir für die zweite Förderrunde aufbauen. Wir werden mit den zu fördernden Projekten insbesondere die Kommunen weiter
unterstützen und neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei der Integration in Deutschland helfen."

Jetzt Vorschläge für Projekte einreichen

Ab sofort können Kommunen, Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege und sonstige gemeinnützige Träger Vorschläge für lokale beziehungsweise regionale Projekte in ganz Deutschland einreichen. Es können Projekte mit einem Finanzvolumen von bis zu einer Million Euro gefördert werden.

Der Hilfsfonds ist mit insgesamt 93 Millionen Euro ausgestattet, um Menschen in Armut und Ausgrenzung an lokal oder regional vorhandene Hilfeangebote heranzuführen. Dazu gehören beispielsweise die Migrationserstberatung, die medizinische Beratung und Versorgung, der sozialpsychiatrische Dienst, die Familienberatung, das Jugendamt und die Wohnungslosenhilfe. In der ersten Förderrunde wurden bis Ende Juni 2018 rund 67.500 Menschen beraten.