Unabhängige Aufklärungskommission zu sexuellem Kindesmissbrauch

Caren Marks spricht vor dem Deutschen Bundestag, Bildnachweis: Deutscher Bundestag
Caren Marks spricht vor dem Deutschen Bundestag© Bildnachweis: Deutscher Bundestag

Anlässlich der Plenardebatte im Bundestag am 30. Januar zur "Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch" hat die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Caren Marks, für eine unabhängige Aufklärungskommission geworben.

"Eine unabhängige Aufarbeitungskommission, die Empfehlungen ausspricht und systemische Fehler benennt, kann auch Erkenntnisse erbringen, die zu einem verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt beitragen. Sie ist damit auch ein wichtiger Teil der Präventionsarbeit", machte Caren Marks in ihrer Rede vor den Bundestagsabgeordneten deutlich.

Kommission soll Aufarbeitung steuern

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Plenardebatte die Bundesregierung aufgefordert, den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten dabei zu unterstützen, die unabhängige gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs der Vergangenheit weiterzuführen. Eine unabhängige Aufklärungskommission soll Betroffene anhören sowie den institutionellen Aufarbeitungsprozess dokumentieren und in geeigneter Weise veröffentlichen.

"Die Betroffenen haben klar gemacht, dass sie eine unabhängige Aufarbeitung wollen. Mit unserem Antrag bestärken wir die Betroffenen in ihrer Forderung. Daher war die Debatte ein starkes Signal an alle, die sich für mehr Aufklärung einsetzen", so Caren Marks.

Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt schützen

Um die Opfer von Kindesmissbrauch zu unterstützen und sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen vorzubeugen, wurde ein Runder Tisch eingerichtet. Den gemeinsamen Vorsitz übernahmen das Bundesfamilienministerium, das Bundesjustizministerium und das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Auf Basis der Empfehlungen des Rundes Tisches stellte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig am 22. September 2014 ein Gesamtkonzept für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt vor. Das Konzept beruht auf fünf Säulen, in denen Verbesserungen erreicht werden sollen: Strafrecht, Strafverfahren, Recht auf Schutz, Beratung und Unterstützung von Betroffenen sowie digitale Medien.