Die gesetzliche Neuregelung im Umgang mit sogenannten "Sternenkindern" ist am 15. Mai in Kraft getreten. Eltern von "Sternenkindern" - also Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot geboren wurden - bekommen damit die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell einen Namen und eine Existenz zu geben. Mit der Neuregelung, für die sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder besonders eingesetzt hat, wird ein würdiger Umgang mit den "Sternenkindern" ermöglicht.
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