Kinder und Jugend Kinder- und Jugendschutz

Eine Jugendliche sitzt an einer Mauer angelehnt auf dem Boden
Kinder und Jugendliche schützen© Fotolia/Martin Dimitrov

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Er muss in allen Lebensphasen und Lebenssituationen verlässlich und effektiv gewährleistet sein.

Prävention und Intervention im Kinderschutz

Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Es hat die Grundlage für umfassende Verbesserungen im Kinderschutz in Deutschland geschaffen und stärkt alle wichtigen Akteure im Kinderschutz - und auch die Kinder und Jugendlichen selbst. Es basiert auf einem intensiven Austausch mit den Fachleuten der Länder, Kommunen, Verbände und der Wissenschaft. Erkenntnisse des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen" und Erfahrungen aus der Arbeit der Runden Tische "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" und "Sexueller Kindesmissbrauch" wurden in dem Gesetz aufgegriffen.

Das Bundeskinderschutzgesetz hat Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen vorangebracht. Es hat zu bedarfsgerechteren Unterstützungsangeboten für Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche, zu einer verstärkten Zusammenarbeit der relevanten Akteure und zu starken Netzwerken im Kinderschutz geführt.

Frühe Hilfen

Die Geburt eines Kindes kann eine Familie vor besondere Herausforderungen stellen. Ist in einer solchen Situation keine Unterstützung vorhanden, können Eltern zeitweise mit der Pflege oder Erziehung des Kindes überfordert sein. In einer solchen Situation brauchen Familien niedrigschwellige und alltagstaugliche Unterstützung. Der Aus- und Aufbau von Netzwerken Früher Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenssituationen ist ein wichtiger Schwerpunkt der Kinder- und Jugendpolitik des Bundesjugendministeriums.

Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt

Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen findet tagtäglich mitten in unserer Gesellschaft statt und ist ein schreckliches Verbrechen. Betroffene Mädchen und Jungen haben ein Recht auf Schutz, Hilfe und Unterstützung. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung, diese Rechte zu gewährleisten. Daher setzt das Bundesjugendministerium auf ein umfassendes Gesamtkonzept zum Schutz vor sexueller Gewalt, an dem alle gesellschaftlichen Kräfte mitarbeiten.

Das Bundesfamilienministerium hat am 22. September 2014 ein Gesamtkonzept für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt vorgestellt, das über die Zuständigkeitsgrenzen hinweg umfassende Verbesserungen zum Ziel hat. Es baut auf den Empfehlungen des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" und dem Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung auf.

Aktiver Jugendschutz

Für die Bundesregierung ist es wichtig und unerlässlich, dass die Regelungen des Jugendschutzgesetzes konsequent eingehalten werden. Unter dem Motto "Jugendschutz: Wir halten uns daran!" und "Jugendschutz konsequent umsetzen" leistet das Bundesjugendministerium intensive Aufklärungs- und Informationsarbeit für Einzelhändler, Gastronomen und Veranstalter, aber auch für Eltern sowie Kinder und Jugendliche.

Schutz von Flüchtlingskindern

Das Bundesfamilienministerium setzt sich für den besseren Schutz von ausländischen Kindern und Jugendlichen ein, die ohne elterliche Begleitung als Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Am 1. November 2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die deutschlandweite Verbesserung der Situation von jungen Flüchtlingen. Es soll eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sicherstellen. Das Gesetz regelt eine landesinterne und bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet.

Medienkompetenz und Jugendinformation

Kinder und Jugendliche haben Medien ganz selbstverständlich in ihren Alltag integriert. Im Umgang mit Medien erwerben sie wichtige Schlüsselkompetenzen zur Teilhabe in unserer medial geprägten Gesellschaft. Mit der zunehmenden Bedeutung von Medien im Alltag der Kinder und Jugendlichen steigen auch die Anforderungen an ihre Medienkompetenz.

Medienkompetenz befähigt Kinder und Jugendliche dazu, Medien ihrem Alter entsprechend selbstbestimmt, verantwortungsbewusst, kritisch und kreativ dazu zu nutzen, ihre Lebenswelt zu gestalten. Medienangebote bewerten und die Konsequenzen des eigenen Umgangs mit Medien realistisch einschätzen zu können, gehört zur Medienkompetenz dazu.

Das Bundesjugendministerium sieht in der Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Aufgabe und fördert eine Vielzahl von Projekten und Initiativen, die entsprechend der technischen und inhaltlichen Medienentwicklungen kontinuierlich angepasst werden. Die Initiativen und Projekte richten sich zum Teil direkt an Kinder und Jugendliche und zum Teil an Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher.

Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Alle Kinder haben ein Recht darauf, gesund aufzuwachsen. Die aktuellen Ergebnisse des Kinder- und Jugendsurveys zeigen, dass dies bei den meisten Kindern auch der Fall ist. Allerdings sind Kinder aus sozial benachteiligten Familien von deutlich höheren Gesundheitsrisiken betroffen als der Durchschnitt.

Eltern in schwierigen Lebenssituationen brauchen daher mit Blick auf die gesundheitliche Entwicklung ihrer Kinder Hilfe und Unterstützung. Gesundheitsförderung und -vorsorge müssen deshalb stärker in das direkte Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen (Kitas, Schulen) eingebunden werden.

Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (Kinderrechtskonvention)

Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Am 5. April 1992 trat sie in Deutschland in Kraft. Die Kinderrechtskonvention regelt die Rechte des Kindes umfassend. Sie gilt in fast allen Staaten der Erde.

Am 5. Dezember 2014 war das 25-jährige Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention Thema im Parlament. Die Abgeordneten blickten zurück auf die letzten 25 Jahre, benannten Erfolge, aber auch bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention.

Kinder- und Jugendhilfe

Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Kinder- und Jugendhilfe hat vor diesem Hintergrund einen komplexen Auftrag.

Zur Verwirklichung dieses Rechts soll sie junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Daneben soll sie Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl  schützen und dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.