Jugendbildung Kriminalitäts- und Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen

Wenn Kinder und Jugendliche kriminell oder gewalttätig werden, ist das im Allgemeinen nur ein vorübergehendes Entwicklungsphänomen: Die große Mehrheit der tatverdächtigten Kinder und Jugendlichen tritt nur einmal polizeilich oder strafrechtlich in Erscheinung. Eine kleine, meist männliche Minderheit der Jugendlichen - etwa fünf bis zehn Prozent der Tatverdächtigen - begeht mehrere, zum Teil auch schwerwiegende Straftaten. Die wiederholten schwerwiegenden Straftaten werden von einer kleinen Personengruppe verübt. Sogenannte "Intensivtäter" sind in der Regel von komplexen Problemlagen betroffen, dazu gehören beispielsweise soziale Benachteiligung, Gewalterfahrungen in der Familie, Schulprobleme, Substanzmissbrauch und ein devianter Freundeskreis.

Die Kriminalitäts- und Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen hat sich in den letzten 20 Jahren qualitativ und quantitativ erheblich weiterentwickelt. Vielfältige Konzepte zur Vermeidung von Kinder- und Jugendkriminalität wurden etabliert und die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Polizei und Justiz gestärkt. Nach dem Grundgesetz liegt die Umsetzungskompetenz für präventive Maßnahmen bei den Ländern und Kommunen. Das Bundesjugendministerium wird im Rahmen seiner Anregungskompetenz tätig. Es kann die Fachdiskussion auf ungelöste Probleme aufmerksam machen, selbst thematische Schwerpunkte setzen und Modelle initiieren, die zur Entwicklung und Weiterentwicklung von erfolgreichen Handlungsstrategien beitragen.

Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendkriminalprävention

Einen wichtigen Beitrag hierzu leistet die Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendkriminalprävention am Deutschen Jugendinstitut. Seit 1997 ist die Arbeitsstelle eine zentrale und bundesweit anerkannte Ansprechpartnerin im Bereich der Kriminalitäts- und Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter. Auf der Website findet sich auch eine aktuelle Zusammenstellung zu Zahlen, Daten, Fakten zum Thema Jugendgewalt. Durch Beobachtung, Strukturierung und Qualifizierung der Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention liefert sie der Bundesregierung die fachliche und wissenschaftliche Grundlage zur Entwicklung neuer Strategien und Handlungsansätze.